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Bahnbrechendes Urteil gegen YouTube

Videoplattform muss Urheberrechte prüfen!

Wichtig! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

YouTube-Videos sollen vorab geprüft werden

youtube - Bahnbrechendes Urteil

YouTube ist verantwortlich! Das Handelsgericht Wien verkündete, dass YouTube zukünftig für Urheberrechtsverletzungen belangt werden kann. YouTube ist dazu verpflichtet die hochgestellten Videos von Usern vor der Veröffentlichung zu prüfen. Der Online-Video-Dienst kann sich NICHT MEHR auf die Hosting-Provider-Klausel berufen!

Wie kam es dazu?

Markus Breitenecker, Chef des österreichischen Privatfernsehsenders Puls 4, verklagte YouTube auf Unterlassung und verlangte, dass die Videoplattform dafür sorgen muss, dass dessen User keine urheberrechtsverletzenden Inhalte veröffentlichen. Der Videodienst hatte bislang bei der Veröffentlichung von Video-Inhalten in die Rechte seiner User eingegriffen. Das war aufgrund des Host-Provider-Privilegs nach Bestimmungen des eCommerce-Gesetzes möglich.

Dieses besagt, dass ein technischer Dienstleister als Vermittler nicht für die Inhalte der User haftet, unter der Voraussetzung einer neutralen Rolle.

Nach einem langwierigen und intensiven Beweisverfahren wurde nun jedoch bewiesen, dass Video-Plattform aufgrund dessen Serviceleistungen als technischer Dienstleister keine neutrale Rolle einnimmt!

Unter anderem, weil folgende Rollen eingenommen werden:

  • Aufgrund der Verknüpfungen,
  • Sortierungen,
  • Filterungen und Verlinkungen,
  • Erstellung von Indizes nach vorhandenen Kategorien,
  • Anbieten von Hilfestellungen,
  • der Ermittlung des Surfverhaltens der Nutzer und
  • der Erstellung eines maßgeschneiderten Suchvorschlags

Hervorzuheben ist zudem, dass das Urteil sich nicht nur auf Österreich beschränkt. Das heißt die Videos sämtlicher User müssen weltweit geprüft werden, bevor diese veröffentlicht werden.

Seitens YouTube wurde bereits verkündet, dass das Urteil und dessen Begründung eingehend geprüft wird und die Optionen inklusive Berufung offen gehalten werden.

Puls 4 Chef, Markus Breitenecker bezeichnete das Urteil als Meilenstein für die Rechteinhaber weltweit. In einem Interview mit medianet sagte Breitenecker, dass er dafür kämpft, dass Internetgiganten wie Facebook und Youtube Verantwortung über den Inhalt übernehmen müssen, die über ihre Plattform verbreitet werden. Generell ist er der Meinung, dass solche Online-Anbieter nach dem selben Regelwerk wie Medien arbeiten müssten.

Zusätzlich vertritt er die Meinung, dass die Monopolstellung von Facebook ein Ende nehmen müsse. Seine Idee dazu wäre ein europaweites Soziales Netzwerk als pendant, welches in Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und privaten Medien erstellt werden sollte. Somit läge die Macht in dieser Branche auch nicht nur in den USA.

Die Welt der Medien

Der Rechtsstreit ist repräsentativ für den aktuell sehr hart umkämpften Mediensektor. Dabei stellen Soziale Medien durch die leichte Verbreitung von Inhalten ein Problem für nationale Medien wie beispielsweise in Österreich für den ORF oder eben Privatsendern wie Puls 4 dar. Dies ist natürlich vor allem finanziell spürbar für die nationale Medienwelt.

Somit kann das Gerichtsurteil folgende Auswirkungen haben. Inhalte von Nachrichten inklusive Videos, können nicht mehr so schnell über Soziale Netzwerke verbreitet werden. Weshalb bei aktuellen Themen, die Menschen wieder verstärkt auf nationale Medien zurückgreifen werden, um sich zu informieren. Zumindest stellt dies unter anderem die Motivation des Rechtsstreites dar.

Fazit: Notwendiges Übel oder Zensur?

Dieses Jahr zeichnet sich bereits aus durch markante Rechtsstreitigkeiten wie der Datenskandal von Facebook und nun der Streitpunkt zur Urheberrechtsverletzung von Youtube.

Zum Thema des Urheberrechts macht es durchaus Sinn, sich auf die Plattform zu konzentrieren und nicht auf die Einzelnen Personen, die die Plattform zur Veröffentlichung illegaler Inhalte nutzen. Sinn macht es deshalb, da das Problem langfristig und schneller gehandelt werden kann. Zudem hat YouTube schließlich auch finanzielle Vorteile durch die Veröffentlichung von illegalen Inhalten, weshalb auch eine gewisse Verantwortung impliziert sein sollte.

Wir sind gespannt wie dieses Thema weitergeht, wann und mit welcher Begründung YouTube Berufung einlegt und vor allem, welche möglichen Änderungen innerhalb der Plattform auf uns zukommen.

Zusätzlich sind wir gespannt, ob die europäische Medienwelt tatsächlich eine Allianz bilden, um einen Mitbewerb zu Facebook zu schaffen.

Wir halten euch in jedem Fall am Laufenden!

Sie haben Fragen zu YouTube oder Video-Marketing im allgemeinen? Zögern Sie nicht mit Ihrer Anfrage.
Wir helfen gerne.