Lexikon-Begriffe zu Business

Hier finden sich unsere Fachbegriffe mit Bezug zu Business – verständlich erklärt, versteht sich.

Internet in China - Titelbild

Internet in China

Letzte Änderung: 14.02.2022, 16:13 Uhr

Internet in China: Big Brother is watching you!

So beeinflusst die „Great Firewall“ die Online-Nutzung

Das Internet in China wird von rund 989 Millionen Chinesen (Stand: 2021) genutzt, wobei der Markt stark am Wachsen ist. Generell gilt China mit ca. 1,41 Mrd. Einwohnern (Stand: 2021), als der größte Internetmarkt der Welt und ebenso als das am strengsten zensierte mit über 5.000 gesperrten Webseiten. Ebenso gesperrt sind Facebook, Twitter und Instagram. Man spricht von der sog. „Great Firewall“.

Die Hälfte der Chinesen ist online, wobei der Online-Markt stark am Wachsen ist. Mit Blick auf ganz China, liegt die Internetnutzungsrate somit bei 70,14%. Allein zwischen 2020 und 2021 ist die Anzahl der chinesischen Internetnutzer um 85 Millionen gestiegen. Ebenso markant in China ist, dass über 60% der Online-User in den Städten Chinas lebt. Somit besteht ein großes Potential an Internetnutzern bei der ländlichen Bevölkerung.

Mehr als die Hälfte der Chinesen ist über das Mobiltelefon online, wo mit einem jährlichen Wachstum von 8% zu rechnen ist. Beliebt in China sind Soziale Netzwerke, dabei sind 58,7% der insgesamt 930,8 Mio. Social-Media-Nutzer ebenfalls über Mobiltelefon tätig. Neben Sozialen Netzwerken wird auch das Online Banking immer beliebter.

Sie beherrschen das Internet in China: Die Online-Riesen

  • Die Suchmaschine Baidu
  • Der Online-Händler Alibaba
  • Der Online-Spiele & Messaging Anbieter Tencent
  • Das Transportunternehmen Didi Chuxing

Beliebteste chinesische Suchmaschinen

Wie man sich vorstellen kann, ist China mit seinen beinahe 1 Mrd. Internetnutzern weltweiter Spitzenreiter. Daher ist es nur logisch, dass Unternehmen, die sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen am chinesischen Markt etablieren möchten, dazu auch das Internet in China nutzen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die 10 beliebtesten Suchmaschinen der Volksrepublik vor, die die besten Chancen auf Erfolg versprechen:

  1. Baidu.com
  2. Tencent QQ / qq.com
  3. Taobao
  4. Weibo.com
  5. Sogou.com
  6. 360.com
  7. Tmail.com
  8. 163.com
  9. Ifeng.com
  10. Firefoxchina
Internet in China - Beliebteste chinesische Suchmaschinen

Marktanteile der meistgenutzten chinesischen Suchmaschinen auf dem Laptop nach Page Views (Stand: April 2021)

Quelle: de.statista.com

Auch, wenn sich bestimmte Suchmaschinen hervortun, kann man durchaus mittels der kleineren Mitbewerber Erfolg am chinesischen Markt haben. Dabei gilt zu bedenken, dass die chinesischen Plattformen ausschließlich in der Landessprache zur Verfügung stehen. Wer also nach China expandieren möchte und SEO-Unterstützung benötigt, sucht sich am besten eine SEO Agentur vorort.

Erinnern Sie sich noch an Googles Dragonfly?

Vielleicht werden sich einige noch an Googles Pläne vom Frühjahr 2017 erinnern, eine zensierte Version der Suchmaschine in China zu etablieren. Der Internetgigant wollte sich den weltgrößten Onlinemarkt nicht entgehen lassen. Dazu hatte man sogar vor, die kommunistische Führung in Peking zu unterstützen. Somit sollten Themen wie Menschenrechte, Demokratie, Religion oder auch friedliche Proteste keine Suchergebnisse liefern.

Von Anfang an wich Google offiziell Fragen aus, die das Projekt Dragonfly betrafen. Ab und an sickerten Informationen aus dem Insiderkreis durch. Erst als einige Google Mitarbeiter um Versetzung baten oder gar aus moralisch-ethischen Gründen kündigten, bestätigte sich der Verdacht. Google stand tatsächlich im engen Kontakt mit der chinesischen Cyberspace-Behörde, um eine Genehmigung für die zensierte Suchmaschine Dragonfly zu bekommen.

Im Dezember 2018 kam ans Licht, dass das Projekt “terminiert” wurde. Grund dafür soll ein Streit zwischen den Mitgliedern des Privacy Teams mit Google gewesen sein. Insidern zufolge setzte man jedoch das Projekt mit ca. 100 Mitarbeitern bis März 2019 fort. Im Juli 2019 kam dann das endgültige Aus.

Video – Internet in China

Quellen: ARTEde, internetworld.de, solveta.nethanseranking.de

Big Data Lexikon-Beitragsbild

Big Data

Letzte Änderung: 11.05.2021, 00:04 Uhr

Big Data: Was ist es, wer nutzt es und warum?

Wann spricht man von Big Data?

Der Begriff Big Data stammt aus dem Englischen und heißt so viel wie “große Daten”. Damit ist der riesige Datenberg gemeint, der im Internet sowie in den Unternehmen gehortet wird. Vorerst galt Big Data als Hype. Heute ist die Bezeichnung klar definiert und umschreibt zwei folgende Aspektbereiche:

  • rasant wachsende Datenmengen
  • leistungsstarke IT-Lösungen bzw. Systeme zur Verarbeitung der Informationsflut (Stichwort Machine Learning)

Dabei machen insbesondere unstrukturierte Daten, z.B. aus Social Media, einen großen Teil der Massendaten aus. Deren Datenverarbeitung ist allerdings mit Hilfe des sog. Grid Computing – einer speziellen Form des verteilten Rechnens – möglich.

Was kann man mit Big Data machen?

In der heutigen digitalen Welt wollen Verbraucher ihre Wünsche möglichst schnell erfüllt bekommen. Daher kommt es bei Online-Geschäftsprozessen mehr als je darauf an, dass sie in einem sehr hohen Tempo verlaufen. Letzteres ist Dank der raschen Generierung und Speicherung der Big Data möglich. Diese ermöglichen Unternehmen eine gezielte Ansprache der Zielgruppen.

Insofern setzt man in beinahe allen Branchen auf die “großen Daten”, um Trends schneller zu erkennen und diesbezügliche Neuerungen vorzunehmen. Allerdings sind die damit verbundenen endlosen Chancen auch mit gewissen Herausforderungen bei der Verwaltung und Nutzung verbunden.

Anwendungsbereiche von Big Data

Der Begriff beschreibt den Prozess, mit dem man Big Data zur Generierung von Vorteilen für eine Organisation aufnimmt, analysiert und anwendet. Damit ist es möglich, Chancen und Herausforderungen darzustellen, vorherzusagen und so den Erfolg genauer zu planen.

Dank Big Data lassen sich Unternehmensprozesse optimieren. Dabei unterstützten sie bei der Analyse von Interaktionen, Mustern und Anomalien eines Markts oder einer Branche.

Mithilfe “großer Daten” können Unternehmen effektiv Kosten senken. Denn sie helfen bei der exakten Bestimmung, wohin die Ressourcen hinfließen und in welchen Bereichen sie besser aufgehoben wären.

Ist Big Data eine Technologie?

In der Tat gibt es eine Vielzahl von Big Data Technologien. Und zwar so viele, dass es schwer fällt, den Überblick zu behalten. Dennoch kann man diese auf eine Handvoll relevanter Technologien reduzieren. Dazu gehören u.a. Apache Hadoop, Apache Spark, Apache Kafka und Apache Cassandra. Diese wollen wir uns nachfolgend ein bisschen genauer ansehen.

Der “Grundstein” Apache Hadoop

Prinzipiell bildet Apache Hadoop so etwas wie den Grundstein der Big Data Technologie. In Java geschrieben, lässt sich das System einfach skalieren und eignet sich bestens für große Datenmengen. Das Herzstück des Systems bildet Googles MapReduce-Algorithmus, mit welchem die parallele Datenverarbeitung auf massiven Clustern möglich ist.

Das “verbesserte” Apache Spark

Im Jahr 2012 eingeführt, bügelt Apache Spark die Nachteile des Hadoop MapReduce-Algorithmus aus. Anders als Letzterer, verarbeitet Spark die Datenmengen im Arbeitsspeicher. Damit ist es in der Berechnung viel leistungsfähiger.

Verteilte Datenverarbeitung durch Apache Kafka

Apache Kafka wurde von LinkedIn entwickelt. Seine Funktionsweise ist anders als die von Hadoop und Spark. Dies bedeutet, der Fokus liegt vor allem auf der verteilten Verarbeitung von Datenströmen. Dabei wird ein API zum Laden und Exportieren Letzterer für anderer Systeme bereitgestellt.

Apache Cassandra für Riesen-Datensätze

Hierbei handelt es sich um ein verteiltes Datenbanksystem, das insbesondere für riesige Datensätze ausgelegt ist. Zu den Stärken dieses spaltenorientierten Systems gehören vor allem Robustheit sowie die gute Skalierbarkeit. Außerdem spielt das Konzept der Schlüssel-Wert-Relation eine große Rolle, da es zu schnellen Abfragegeschwindigkeiten führt.

 

Erklär-Video – Was sind Big Data?

Quellen: bigdata-insider.de, talend.com, datasolut.com

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Safe Harbor_Herobild

Safe Harbor

Letzte Änderung: 25.11.2020, 16:40 Uhr

Safe Harbor – kein “sicherer Hafen” für Datentransfer in die USA

Der Vorgänger von Privacy Shield wurde am 6. Oktober 2015 für nichtig erklärt.

Safe Harbor, zu Deutsch “sicherer Hafen”, ist ein Beschluss der Europäischen Kommission zum Datenschutzrecht aus dem Jahr 2000. In den Medien machte er auch unter der Bezeichnung Safe Harbor-Abkommen bzw. Safe Harbor-Pakt seine Runden. Das Abkommen sollte den Datentransfer zwischen der EU und den USA entsprechend der europäischen Datenschutzrichtlinien regeln.

Allerdings wurde die Entscheidung vom EuGH im Zuge des Schrems I-Urteils vom 6. Oktober 2015 für ungültig erklärt. Daraufhin trat eine Regelung namens EU-US Privacy Shield die Nachfolge an. Letztere wurde am 16. Juli 2020 ebenfalls für untauglich erklärt.

Safe Harbor_Nichtigkeitserklärung durch EuGH_Schrems-Urteil_Teil 1

Quelle: eur-lex.europa.eu

Safe Harbor_Nichtigkeitserklärung durch EuGH_Schrems-Urteil_Teil 2

Quelle: eur-lex.europa.eu

 

Wie kam es zu Safe Harbor?

Gemäß der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG war es prinzipiell verboten, personenbezogene Daten aus der EU in die Staaten zu übertragen, sofern sie nicht ausreichend geschützt waren. Und dies war auch tatsächlich der Fall. Denn das US-amerikanische Recht umfasst keine gesetzlichen Regelungen, die den EU-Standards gleichkommen.

Damit also der Datenverkehr zwischen der EU und den USA nicht zum Erliegen kommt, entwickelte man zwischen 1998 und 2000 ein spezielles Verfahren. Laut diesem, konnten sich US-Unternehmen auf eine Liste des US-Handelsministeriums eintragen lassen, sofern sie sich bereit erklärten, die sog. Safe Harbor Principles zu befolgen. Daraufhin hatte die Europäische Kommission im Juli 2000 anerkannt, dass bei diesen Unternehmen ein ausreichender Schutz für personenbezogene Daten von EU-Bürgern gewährleistet war.

Insgesamt sind circa 5500 US-amerikanische Unternehmen dem Abkommen beigetreten. Darunter waren: Microsoft, Amazon.com, Google, Facebook, IBM, General Motors, Hewlett-Packard oder etwa Dropbox.

Eigenes Safe Harbor für die Schweiz

An dieser Stelle bleibt anzumerken, dass auch zwischen der Schweiz und den USA ein separates Arrangement ausgearbeitet wurde. Das sog. U.S.-Swiss Safe Harbor Framework. Analog zum in der EU geltenden Abkommen, galt das Datenschutzniveau für personenbezogene Daten als gewährleistet.

Nichtsdestotrotz wurde auch dieses im Zuge des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 2015 für ungültig erklärt.

Kritik am Datenschutzabkommen

Bereits im April 2010 hatte der Düsseldorfer Kreis erklärt, dass die Safe Harbor-Zertifizierung von US-amerikanischen Unternehmen nicht verlässlich wäre. Somit könnten sich Datenexporteure keinesfalls darauf verlassen. Daraufhin forderte man konkrete Mindeststandards sowie die Kontrolle durch Aufsichtsbehörden.

Zusätzlich kam ein weiterer Umstand beschwerend hinzu. Der USA PATRIOT Act sieht nämlich vor, dass die US-Sicherheitsbehörden auch ohne Benachrichtigung der Dateninhaber Zugriff auf personenbezogene Daten haben können. Woraufhin beispielsweise das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein verlauten ließ:

[Safe Harbor ist] das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.

Unmittelbar nach den Enthüllungen Edward Snowdens wurde die Europäische Kommission aufgefordert, Safe Harbor zu überprüfen und den Datentransfer in die USA bis zur Klärung zu verbieten. Hinzu kam, dass zwei Beschwerden gegen Facebook und Apple von der irischen Datenschutzbehörde nicht bearbeitet worden waren. Ebenso hat PRISM nichts an der Gültigkeit der Vereinbarung geändert. Der Datenexport in die USA war weiterhin an Empfängerunternehmen von der Safe Harbor-Liste gestattet.

Schließlich nahm sich die EU-Kommission einer Überprüfung von Safe Harbor an und stellte hiernach fest:

Im Lichte der Veröffentlichungen rund um PRISM scheint es, dass die Datenschutzerfordernisse durch das Safe Harbor-Abkommen nicht den europäischen Standards entsprechen.

Darauffolgend kündigte die EU-Justizkommissarin Viviane Reding am 6. September 2013 eine Reform des EU-Datenschutzes an. Laut dieser drohten Unternehmen Strafen von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, sofern sie illegal Daten in die USA übermittelten. Im März 2014 stimmten die EU-Abgeordnete für eine Aussetzung von Safe Harbor mit 544 Ja-Stimmen, 78 Gegenstimmen sowie 60 Enthaltungen.

Max Schrems versetzt Safe Harbor den Todesstoß

Einen entgültigen Rückschlag erhielt das Abkommen im September 2015. Im Zuge des Schrems/Data Protection Commissioner-Verfahrens befand der Generalanwalt am EuGH Safe Harbor für ungültig. Zudem stellte er fest, dass die Kommission die Befugnisse der nationalen Kontrollbehörden nicht beschränken darf. Demnach darf ein EU-Mitgliedstaat entsprechende Maßnahmen ergreifen, sofern in einem Drittland “systemische Mängel festgestellt werden”.

Ebenso bemängelte der Generalanwalt die Tatsache, dass die USA Datensammlungen von EU-Bürgern erlauben, und dies

… in großem Umfang […], ohne dass sie über einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verfügen.

Zudem würden amerikanische Geheimdienste “massiv und nicht zielgerichtet” Überwachung ausüben. Die US-amerikanischen Unternehmen mit einer entsprechenden Zertifizierung wären dazu verpflichtet sämtliche Regelungen zu missachten, sobald die US-amerikanischen Sicherheitsbehörden Daten von EU-Bürgern anfordern.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen wurde am 12. Juli 2016 das Nachfolgeabkommen Privacy Shield von der Europäischen Kommission angenommen. Es galt vom 1. August 2016 bis 16. Juli 2020.

Erklär-Video – Max Schrems über Safe Harbor

Quellen: de.wikipedia.org

 

Herobild Lexikon_Privacy Shield

Privacy Shield

Letzte Änderung: 04.08.2020, 13:47 Uhr

Was versteht man unter EU Privacy Shield?

Das EU-Datenschutzschild regelte den transatlantischen Datentransfer

Beim sog. EU-US Privacy Shield, auch unter der Bezeichnung “Datenschutzschild” bekannt, handelt es sich um eine informelle Datenschutzrecht-Absprache. Diese wurde zwischen 2015 und 2016 zwischen der EU und den USA ausgehandelt. Prinzipiell umfasst Privacy Shield eine Reihe von Zusicherungen der US-amerikanischen Bundesregierung sowie einen von der EU-Kommission verfassten Angemessenheits-Beschluss. Am 12. Juli 2016 trat das Privacy Shield in Kraft.

Im Großen und Ganzen gibt das Datenschutzschild vor, dass der Umgang mit in die USA übertragenen, personenbezogenen Daten dem Datenschutzniveau der Europäischen Union entsprechen soll. Das EU Privacy Shield löste das bis Oktober 2015 geltende Safe Harbor ab. Gültig war die Vereinbarung bis 16. Juli 2020. An diesem Tag erklärte die Europäische Kommission aufgrund des jahrelangen Einwirkens von Max Schrems die Vereinbarung für nichtig.

Die Geschichte hinter Privacy Shield

Geeinigt haben sich die USA und die Europäische Kommission am 2. Februar 2016 auf das EU-US Privacy Shield. Voraussetzung dafür war die Unterzeichnung eines Gesetzes durch Barack Obama, welches EU-Bürgern ermöglicht im Falle einer Datenschutzverletzung in den USA zu klagen.

Österreich, Slowenien, Kroatien und Bulgarien enthielten sich der Stimme

Daraufhin stimmten die meisten EU-Mitgliedsstaaten dem Privacy Shield zu. Lediglich Österreich, Slowenien, Kroatien und Bulgarien enthielten sich. Insbesondere in Hinsicht auf den kommerziellen Teil hat die Kommission viele Forderungen der Datenschützer berücksichtigt. Während der Übergangszeit hielten sich amerikanische Unternehmen an die Standardvertragsklauseln nach Art. 26 Abs. 2 der EU-Datenschutzlinie aus dem Jahr 1995.

Die Garantien für die Übermittlung von Daten auf der Grundlage des neuen EU-US-Datenschutzschilds [entsprechen] den Datenschutzstandards in der EU.

So hieß es im Angemessenheitsbeschluss der Kommission, welchen sie am 12. Juli 2016 an die EU-Mitgliedstaaten weiterleitete. Als Reaktion darauf reichte die irische Organisation Digital Rights Ireland beim EuGH eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss zum EU Privacy Shield ein. Entsprechende Verfahren wurden ebenso von La Quadrature du Net-Netzaktivisten, dem French Data Network FDN wie auch FFDN eingeleitet.

Als Donald Trump Präsident wurde, hieß es von Seiten der EU-Justizkommissarin Věra Jourová im März 2017, die Absprachen würden bei signifikanten Änderungen durch die Bundesregierung der USA nichtig werden. Zugleich empfahl sie die EU-Bürger über ihre Rechte aus dem Privacy Shield aufzuklären.

Schließlich nahm das EU-Datenschutzschild am 16. Juli 2020 mit einem Urteil der EuGH ein Ende. Der gebotene Schutz war schlichtweg unzureichend. Somit können sich datenschutzrechtlich Verantwortliche bei Datentransfers in die USA nicht mehr auf Privacy Shield bzw. die Datenschutzniveaus gem. Art. 45 DSGVO berufen.

Was regelt das Privacy Shield?

Das EU-US-Datenschutzschild baut auf folgenden Grundsätzen auf:

  • Strenge Auflagen für datenverarbeitende Unternehmen: Regelmäßige Überprüfung teilnehmender Unternehmen und Sicherstellung der Einhaltung von Regelungen durch das US-Handelsministerium. Die Nichteinhaltung ist mit Sanktionen verbunden. Daten dürfen ausschließlich an Dritte weitergegeben werden, die sich ebenfalls am Datenschutzschild beteiligen.
  • Transparenzpflichten sowie klare Schutzvorkehrungen beim Datenzugriff durch US-Behörden: Der Zugriff auf EU-Daten erfolgt nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen bzw. der Voraussetzung, dass die nationale Sicherheit bedroht ist. Damit sind europäische personenbezogene Daten von einer unterschiedslosen Massenüberwachung durch die US-Behörden ausgeschlossen.
  • Rechte des Einzelnen sind wirksam geschützt: Es stehen Möglichkeiten der Streitbeilegung offen für den Fall, das die Daten eines EU-Bürgers im Rahmen des Privacy Shield missbraucht wurden. Sogar ein kostenloses Verfahren steht in diesem Rahmen zur Verfügung.
  • Jährliche Überprüfung der Umsetzung des EU-Datenschutzschilds durch die Europäische Kommission sowie das US-Handelsministerium.

Der bereits im Februar 2016 vorliegende Entwurf des Privacy Shield wurde danach entsprechend weiterer Stellungnahmen der Europäischen Datenschutzbehörden abgeändert.

Erhebliche Kritik an Privacy Shield

Vor allem am Anfang war der “Deal” zwischen den USA und der EU ziemlicher Kritik ausgesetzt. Max Schrems, dessen Klage bereits Safe Harbor zu Fall brachte, bemängelte, dass die Zusicherungen der US-Bundesregierung kurz vor der Präsidentschaftswahl keinen Halt hätten. Denn bei Wechsel der Regierung sahen die Regelungen des Datenschutzschilds die Option zu möglichen Änderungen vor.

Zusätzlich wurde Privacy Shield von 27 Bürgerrechtsorganisationen und zahlreichen Datenschützern abgelehnt. Moniert wurde allem voran die Tatsache, dass es sich um keinen rechtlich verbindlichen Vertrag handelt. Vielmehr ist es eine Sammlung von Briefen. Zudem blieben die Massenüberwachsungsmaßnahmen durch die US-Regierung weiterhin zulässig. Auch wissen die Betroffenen gar nicht, dass sie überwacht werden. Damit können sie sich auch nicht auf ihre Rechte berufen.

Darüber hinaus wurde nach der Wahl von Donald Trump die Geltung des Privacy Act am 25. Jänner 2017 auf US-amerikanische Staatsbürger beschränkt. Vom angemessenen Datenschutzniveau für EU-Bürger konnte somit nicht länger die Rede sein.

Max Schrems über das Privacy Shield (Erklär-Video)

Quellen: de.wikipedia.org, ec.europa.eu

 

Cyber Mobbing - Titelbild

Cyber Mobbing

Letzte Änderung: 17.08.2021, 08:16 Uhr

Was ist Cyber Mobbing und warum ist es so gefährlich?

Digitales Verleumden, Bedrängen, Belästigen,…

Der Begriff Cyber Mobbing kommt aus dem Englischen und findet auch synonym mit Internet Mobbing, Cyber Bullying oder Cyber Stalking Verwendung. Alle diese Bezeichnungen stehen für unterschiedliche Formen der Belästigung, Bedrängung, Verleumdung und Nötigung von Menschen oder Unternehmen mittels elektronischer Kommunikationsmittel. Hierbei sind zum Beispiel Chatrooms oder Instant Messaging bevorzugte Kanäle für Übergriffe.

Cyber Mobbing vs. traditionelles Mobbing: Unterschiede

Während für beide Mobbing-Arten aggressive, großteils wiederholt ausgeführte Aktivitäten seitens der Täter typisch sind, zeichnet sich das Mobbing im Internet durch folgende Charakteristika aus:

  • Anonymität: Täter verstecken sich hinter einem Pseudonym und können so das Opfer anonym mobben. Aufgrund des fehlenden Face to Face-Kontaktes sind sie hemmungsloser und weniger empathisch.
  • Größere Reichweite: Während beim traditionellen Mobbing Angriffe auf bestimmte Orte und eine begrenzte Personenanzahl beschränkt sind, erreicht Cyber Mobbing ein weitaus größeres Publikum. Ein Hasskommentar unter einem Bild beispielsweise, ist für alle Nutzer der Plattform sichtbar.
  • Längerer Zeitraum: Da ein direktes Aufeinandertreffen von Opfer und Täter nicht notwendig ist, können Täter Cyber Bullying rund um die Uhr betreiben. Zudem sind Kommentare im Internet stets abrufbar.

Welche Formen von Cyber Mobbing gibt es?

Es handelt sich dabei um verletzende Kommentare oder vulgäre Pöbeleien, welche in der Regel in öffentlichen Bereichen des Internets stattfinden.

Wiederkehrende, zielgerichtete Attacken von völlig Unbekannten, Nutzern sozialer Plattformen oder sogar Bekannten aus dem eigenen realen sozialen Umfeld.

Opfer werden durch direktes Versenden bzw. Onlinestellen von Texten, Fotos oder Videos absichtlich bloßgestellt. Täter verwenden diese Form des Cybermobbings, um sich zum Beispiel am Ex-Partner zu rächen oder Freundschaften zu zerstören.

Körperliche Angriffe gegen Mitschüler oder Passanten, die gefilmt und online gestellt werden.

Täter geben sich als eine andere Person aus, indem sie beispielsweise die Login-Daten des Opfers nutzen, um in dessen Namen andere online zu beschimpfen.

Bei dieser Methode werden Opfer unter Vorgabe falscher Tatsachen bloßgestellt bzw. betrogen. Dabei nutzt der Täter das Vertrauen des Opfers aus und täuscht private Kommunikation vor. Nachdem genug Vertrauen erschlichen wurde, veröffentlicht der Täter intime Details über das Opfer, wie etwa Konversationen oder private Bilder.

Hierbei werden Einzelne bewusst aus einer realen oder virtuellen Gruppe ausgegrenzt. Dies kann in sozialen Netzwerken zum Beispiel durch Ignorieren bzw. Ausschluss von der Kommunikation in Chats oder Foren passieren.

Besteht in der wiederholten (sexuellen) Belästigung oder Bedrohung des Opfers mittels des Internets.

Offene bzw. direkte oder auch indirekte Ankündigung, dass jemand verletzt oder getötet wird.

Was sind die Gründe für Cyber Mobbing?

Die Beweggründe und Auslöser für Cyber Mobbing können vielfältig sein. Meist sind sie der Ausdruck für mangelnde Empathie und eine gestörte Kommunikation seitens der Täter. Zu den stärksten Motivationen gehören unter anderem:

  • fehlende Anerkennung bei wichtigen Bezugspersonen
  • Ventil für aufgestaute Aggressionen
  • Neid
  • Versagensängste bzw. Angst, selbst zum Opfer zu werden
  • Langeweile
  • Demonstration von Macht
  • destruktives Ausleben des Gemeinschaftsgefühls unter dem Motto “Gemeinsam sind wir stark” und “Alle gegen Einen”
  • interkulturelle Konflikte
  • beendete Freundschaften und Beziehungen

Erklär-Video – Was ist Cyber Mobbing?

Quellen: de.wikipedia.org, wiki.infowiss.net, cyberhelp.eu

Black Friday - Titelbild

Black Friday

Letzte Änderung: 07.11.2023, 12:54 Uhr

Was ist der Black Friday?

Eine Erfindung des Handels zur Konsumsteigerung

Black Friday ist ein spezieller Einkaufstag, der am Freitag nach dem Erntedankfest (Thanksgiving) in den USA stattfindet. Dabei handelt es sich um einen besonderen Tag für Schnäppchen-Jäger. In der Regel wird der Black Friday nach dem vierten Donnerstag im November gefeiert. In den USA gilt der Tag nach Thanksgiving bereits seit dem Jahr 1952 als Start der Einkaufssaison für Weihnachten. Dennoch hat sich die Bezeichnung für diesen speziellen Einkaufstag erst in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt.

Erklärungen für die Namensgebung

Es gibt verschiedene Theorien dafür, wieso man diesen speziellen Einkaufstag „Black Friday“ nennt:

  • Die vielen Menschen, die am Black Friday einkaufen, sehen aus der Entfernung aus wie eine große schwarze Masse. Dies legt eine Verbindung zum Schwarzen Freitag nach dem Börsen-Crash nahe. Da auch an diesem Tag Menschenmassen auf die Straßen liefen um ihre Ersparnisse zu sichern.
  • Aufgrund des umsatzstarken Einkaufstages können viele Unternehmen wieder schwarze Zahlen schreiben und kommen aus dem Minus.
  • Aufgrund der hohen Umsätze, haben die Händler schwarze Hände vom Geld zählen.

Der Begriff „Black Friday“ bleibt vorerst auch markenrechtlich geschützt, wie das Deutsche Bundespatentamt in München urteilte.

Wer darf die Marke „Black Friday“ nutzen?

Nach jahrelangen Verhandlungen hat im Februar 2020 das Bundespatentgericht entschieden, dass „Black Friday“ weiterhin Markenschutz genießt. Das Urteil schließt allerdings Werbeleistungen für Dritte sowie Einzel- und Großhandelsdienstleistungen für Elektroartikel aus. Kurzum: Für „Werbung“ – darunter fallen die Dienstleistungen Marketing, Planung von Werbemaßnahmen, Verbreitung von Werbeanzeigen, Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen sowie Werbung im Internet für Dritte – hält das Bundespatentgericht den Markennamen „Black Friday“ für nicht schutzfähig. Demnach dürfen diverse Dienstleister den Begriff weiterhin ohne Lizenz verwenden.

Alles andere als erfreut über das Urteil ist hingegen der bevh (Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland). Man kritisiert vor allem die Tatsache, dass es dem Black Friday, genauso wie dem „Sommerschlussverkauf“ oder „Winterschlussverkauf“, an markenrechtlich geforderter Unterscheidungskraft fehlt. Vielmehr ist laut bevh Black Friday als Aktionstag zu verstehen. Somit soll seine Nutzung jedem Unternehmen ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur Verfügung stehen. Das Urteil des Bundespatentgerichts hingegen läuft auf eine Monopolstellung hinaus, so der Bundesverband, und widerspricht der Idee des fairen Wettbewerbs.

Online Shopping am „Schwarzen Freitag“

Generell haben sich Händler diesen speziellen Fenstertag und das dazugehörige Wochenende als Anlass genommen, um attraktive Angebote zu bewerben. Die Angebote beziehen sich dabei nicht nur auf die Produkte mittels Rabatten. Einige Händler öffnen Ihren Shop früher oder schließen diesen später als üblich. Somit wird dieser Tag vor allem in den USA gerne genutzt um Weihnachtseinkäufe zu machen. Entgegen früherer Berichte, gilt dieser spezielle Einkaufstag jedoch erst seit dem Jahr 2005 als umsatzstärkster Tag in den USA.

Mit Blick auf Deutschland und Österreich, werden an diesem Einkaufstag hauptsächlich Angebote über Online Shops angeboten. In Deutschland bewarben Unternehmen erstmalig im Jahr 2013 spezielle Angebote im großen Stil an diesem Einkaufstag. So haben ca. 500 Anbieter spezielle Angebote über Ihren Online Shop angeboten. Seitdem gewinnt der Black Friday als Einkaufstag im deutschsprachigen Raum immer mehr an Beliebtheit. Weshalb sich immer mehr online Händler anschließen und spezielle Angebote vor allem Online anbieten.

Laut Studien des Handelsverbandes Österreich, waren 2/3 der Österreicher im Jahr 2018 darauf aus, Schnäppchen am Black Friday als auch dem Cyber Monday zu kaufen. 86% der unter 29-Jährigen planen ihre Einkäufe an diesen Tagen zu tätigen. Dabei ist Herr und Frau Österreicher breit, durchschnittlich 300,- Euro auszugeben. Dabei ist das eingesetzte Kapital im Vergleich zum Jahr 2014 um 22% gestiegen.

Obwohl in Österreich ebenso der Singles Day verstärkt als Einkaufstag im Kommen ist, setzen die heimischen Märkte aktuell vor allem auf den Black Friday und den Cyber Monday.

Erklär-Video – Was ist der Black Friday?

Quellen: internetworld.de, internetworldbusiness, infobroker.de, wikipedia.org, ots.at

EPVO - Titelbild

ePVO

Letzte Änderung: 17.08.2021, 08:25 Uhr

ePVO – ePrivacy Verordnung

Was ist die ePrivacy-Verordnung?

Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) ist eine Ergänzung zur aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Somit verfolgt diese ebenso das Ziel, personenbezogene Daten innerhalb der EU zu schützen und zu gewährleisten. Im Gegenzug zur DSGVO liegt der Schwerpunkt der ePrivacy-Verordnung jedoch speziell im Segment der elektronischen Telekommunikation. Wie beispielsweise E-Mails, SMS oder Sprachanrufen.

Die ePVO ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation innerhalb Europas und neben personenbezogenen, auch für die Regelung weiterer Daten verantwortlich. Zusätzlich soll die aktuell geltende E-Privacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) wie auch die Cookie-Richtlinie (RL 2009/136/EG) von der ePrivacy-Verordnung abgelöst werden.

Schwerpunkte der ePrivacy-Verordnung

  • Vertraulichkeit innerhalb der elektronischen Kommunikation
  • Opt-In für Cookies und weitere Tracking-Tools
  • Einwilligung zur Verarbeitung von Kommunikationsinhalten und -metadaten
  • Einwilligung für kommerzielle Kommunikation

Wer ist von der ePVO betroffen?

Die ePVO kommt dann zur Anwendung wenn es sich um die Verarbeitung von elektronischen Kommunikations-Daten handelt. Diese Daten entstehen, wenn Kommunikationsdienste angewendet werden. Wie die DSGVO ist auch die ePVO für Unternehmen anzuwenden, die Kommunikationsdienste (wie E-Mail, Soziale Medien, webbasaierte Kommunikationsdienste usw.)  innerhalb der EU anbieten. Dabei fällt der Schutz nicht nur auf natürliche Personen sondern ebenso juristische Personen.

Datenschutz-Gütesiegel

Damit Sie als Unternehmen bzw. Websitebetreiber nach außen zeigen können, dass Sie nach ePVO arbeiten, bietet die ePrivacy verschiedene Gütesiegel zur Zertifizierung Ihrer Produkte. Durch das Datenschutz-Gütesiegel sollen vor allem für Unternehmen ein Marketingvorteil für ihre Kommunikation auf Webseiten, Mobilseiten, Software-Interfaces, Apps und dergleichen entstehen. Vor allem ist es ein Qualitäts- und Vertrauens-Merkmal für Endkunden.

Folgende Gütesiegel werden angeboten:

  • ePrivacyseal (für Online- und Mobilangebote)
  • EDAA-OBA-Zertifizierung (für online behavioral advertising (OBA))
  • ePrivacyApp (Zertifizierung von Apps)
  • DTSG UK Brand Safety (für Agenturen, Verlagen und Vermarkter)

Der aktuelle Stand der e-Privacy-Verordnung:

Geplant war es, dass die ePVO gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten soll. Aufgrund dessen der Rat der Mitgliedsstaaten sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnten, gibt es noch kein aktuelles Datum, bis wann die ePVO tatsächlich in Kraft tritt. Uneinigkeiten entstehen vor allem dabei, dass die Mitgliedsstaaten durch die ePVO sich um die Wettberbsfähigkeit des digitalen EU-Binnenmarktes sowie der Innovationsfähigkeit fürchten. Aus diesem Grund soll es einen neuen Vorschlag für die ePrivacy-Verordnung geben, der die Schaffung eines transparenten und fairen Wettbewerb innerhalb der EU unterstützt.

Sollte die finale Fassung der ePVO genehmigt werden, gibt es eine Umsetzungsfrist von ca. 2 Jahren. Somit sehen Prognosen vor, dass die ePrivacy-Verordnung bis frühestens 2021 in Kraft treten soll.

Erklär-Video – ePVO

Quellen: WBS – Die Experten, blogmojo.de, heise.de, eprivacy.eu, dmvö

 

Natural Language Processing - Lexikon

Natural Language Processing

Letzte Änderung: 20.08.2021, 09:43 Uhr

Was ist Natural Language Processing?

Ein wichtiger Bestandteil von künstlichen Intelligenzen

Natural Language Processing ist ein Bestandteil der künstlichen Intelligenz (KI). Darunter versteht man die Verarbeitung natürlicher Sprache über ein Computerprogramm. Ziel ist es die menschliche Sprache über Programme so zu verstehen, wie man sie auch natürlich spricht und schreibt.

Bei Natural Language Processing besteht die Herausforderung für Programme vor allem durch die Komplexität der menschlichen Sprache. Da es nicht nur darum geht einzelne Keywords und Sätze bzw. präzise Anweisungen zu verstehen. Das Ziel besteht also im Erkennen und Verstehen von gesamten Textzusammenhängen und Sachverhalten von Programmen. Daher setzen wir die Abkürzung NLP absichtlich nicht in diesem Kontext ein, da wir mit NLP den Begriff aus der Kommunikation meinen.

Teilbereiche des Natural Language Processing

Um NLP zu entwickeln, muss man Methoden und Ergebnisse aus den Sprachwissenschaften mit aktuellen Programmier-Kenntnissen mit Schwerpunkt auf Big Data und Künstliche Intelligenz kombinieren. Dabei ist Künstliche Intelligenz (KI) bzw. Machine Learning erforderlich, da Computer im Gegensatz zum Menschen nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen können, um die Sprache besser zu verstehen.

Damit Programme die menschliche Sprache sinngemäß erfassen sollen, ist es notwendig große Datenmengen zu verarbeiten. Sprich, Programme sind imstande große Datenmengen zu lesen und Muster für eine Sinnanalyse zu erkennen.

Was benötigt NLP zur Erfassung menschlicher Sprache?

Um diese Fähigkeit auszuüben, benötigt Natural Language Processing folgende Teilbereiche eingeteilt zur Erfassung von menschlicher Sprache:

  • Spracherkennung
  • Einteilung von erfassten Inhalten in einzelne Wörter und Sätze
  • Auslesen der Grundformen der Wörter und Erfassung der Grammatik
  • Die Funktionen einzelner Wörter im Satz zuteilen (Subjekt, Verb, Objekt, Artikel, etc.)
  • Die Bedeutung von Sätzen und Satzteilen auslesen
  • Ermittlung von Satzzusammenhängen und Satzbeziehungen

Da die menschliche Sprache sehr komplex ist, sind vor allem Mehrdeutigkeiten von Wörtern, Slang-Begriffe, Dialekte, rhetorische Fragen oder Ironie eine besondere Herausforderung für das Natural Language Processing. Daher kann selbst ein vollständiger Durchlauf der Teilbereiche nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis führen.

Einsatzgebiete von Natural Language Processing

Natural Language Processing kann in verschiedene Bereiche angewendet werden. Aktuell sind vor allem Sprachassistenten wie Alexa, Siri und Co im Fokus von NLP. Somit bilden Sprachassistenten bereits jetzt eine Schnittstelle zwischen Menschen und Endgeräten wie Computer oder Mobiltelefonen.

Ein weiteres Anwendungsgebiet von NLP findet sich innerhalb der online Suche, wie etwa auf Suchmaschinen wie Google. Weshalb NLP Voice Search verbessert. Die Suchmaschine Google hat zur Verbesserung des Sprachverständnisses bei natürlichen Sprach- und Konversationsabfragen dessen Algorithmus angepasst.

Neben der Anwendung bei Sprachassistenten und Suchmaschinen sollen in Zukunft mittels Programmen Texte automatisch geschrieben oder zusammengefasst werden oder auch Emotionen des Sprechenden erkannt werden. Man arbeitet permanent an der der Entwicklung von Natural Language Processing weiter, weshalb in Zukunft die Entstehung vieler Anwendungsgebiete zu erwarten ist.

Video – Natural Language Processing (NLP)

Quellen: CrashCourse, bigdata-insider.de, computerweekly.com

DSGVO - Titelbild

DSGVO

Letzte Änderung: 08.05.2025, 23:20 Uhr

Was ist die DSGVO und wen schützt sie?

Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO schützt Konsumenten und nimmt Unternehmen in die Pflicht

Die DSGVO oder auch DS-GVO steht für Datenschutz-Grundverordnung. Dabei handelt es sich um eine am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Verordnung der Europäischen Union die  Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im privaten wie öffentlichen Sinne regelt. Hiermit wurde die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr abgelöst.

Einerseits soll die DSGVO dem Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU dienen. Andererseits den freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes sicherstellen.

Was sind personenbezogene Daten eigentlich?

Unter personenbezogenen Daten versteht man sämtliche Informationen, die sich auf eine “identifizierbare lebende” bzw. eine “identifizierte Person” beziehen. So heißt es auf der Website der Europäischen Kommission. Dazu zählen diverse Teilinformationen, welche die Identifizierung einer Person ermöglichen. Demnach fallen auch verschlüsselte, pseudonymisierte und anonymisierte personenbezogene Daten unter die DSGVO. Denn man könnte sie zur erneuten Identifizierung einer Person verwenden. Im Gegensatz dazu gelten Daten nicht mehr als personenbezogen, wenn anhand dieser die betroffene Person nicht mehr identifiziert werden kann.

Macht es einen Unterschied, wie die personenbezogenen Daten gespeichert wurden?

Prinzipiell ist die Antwort auf diese Frage ein klares Nein. Denn die DSGVO greift unabhängig von der Technik, die zur Datenverarbeitung verwendet wurde. Somit ist es irrelevant, ob die Daten auf Papier, mittels Videoüberwachung oder in einem IT-System gespeichert wurden.

Beispiele für personenbezogene Daten:

  • Name und Vorname
  • Privatadresse
  • E-Mail-Adressen, die den Vornamen und Nachnamen beinhalten
  • Ausweisnummer
  • IP-Adresse
  • Standortdaten, z.B. Standorterkennung bei Mobiltelefonen
  • Cookie-Kennung
  • gesundheitliche Daten, die einem Arzt oder Krankenhaus vorliegen

Beispiele für nicht personenbezogene Daten:

  • anonymisierte Daten, deren Anonymisierung unumkehrbar ist
  • E-Mail-Adressen, anhand derer die betreffende Person nicht identifizierbar ist
  • Handelsregisternummer

Was umfasst die Datenverarbeitung?

Der Begriff “Verarbeitung” bezieht sich auf eine Vielzahl automatisierter und nichtautomatisierter Verfahren. Diese werden im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten eingesetzt. Dazu gehören u.a.: Erheben, Erfassen, Systematisieren, Speichern, Aktualisieren, Filtern oder Abfragen. Des Weiteren fallen darunter: Verwendung, Übermittlung, Bereitstellung, Verbreitung sowie die Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten.

Entweder gilt die DSGVO für teilweise oder vollständig automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Allerdings nicht für nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die in einem strukturierten Dateisystem hinterlegt sind.

Datenschutzbehörden und ihre Funktionen

Für die Überprüfung und Überwachung, ob die DSGVO-Richtlinien auch umgesetzt werden, sind sogenannte Datenschutzbehörden zuständig. Zum einen sind sie die Anlaufstelle für eventuelle Beschwerden im Zusammenhang mit der Anwendung von Datenschutzvorschriften. Zum anderen bieten sie kompetente Beratung rund um das Thema Datenschutz. Jeder EU-Mitgliedsstaat verfügt über eine derartige Behörde.

zuständige Datenschutzbehörde finden

Erklär-Video – DSGVO einfach erklärt

Quellen: Linde Verlag, de.wikipedia.org, commission.europa.eu 

 

Cyber Monday - Titelbild

Cyber Monday

Letzte Änderung: 17.08.2021, 08:19 Uhr

Was ist der Cyber Monday?

…eine Erfindung des Onlinehandels

Der Cyber Monday beschreibt einen online Einkaufstag, der immer am ersten Montag nach dem Erntedankfest in den USA stattfindet. Somit findet er immer unmittelbar nach dem bekannten Shopping-Tag Black Friday statt. In den USA differenzieren sich beide Shoppingtage indem der Black Friday sich verstärkt auf Angebote in lokalen Shops bezieht und der Cyber Monday den Online Handel betrifft. Somit ist der Cyber Monday einer der wichtigsten Einkaufstage für Online Händler in den USA.

Jedoch wird dieser spezielle Shopping-Tag auch in Österreich und Deutschland immer bekannter und beliebter. Vor allem aus dem Aspekt heraus, dass die Rabatte anders als beim Schlussverkauf, vor Weihnachten ausgegeben werden und nicht erst danach.

Online Shopping am Cyber Monday

Als Online Einkaufstag ist der Cybermontag vor allem im Bereich E-Commerce von Bedeutung. Jedoch anders als in den USA, sind beide Shopping-Tage der Black Friday als auch der Cyber Monday beliebte Online-Shopping-Tage im deutschsprachigen Raum. Nach Angaben von Amazon, erzielte der Cyber Monday im Jahr 2018 in Deutschland einen Rekordumsatz und galt als stärkster Einkaufstag in der Geschichte des Unternehmens. Dabei wurden 6,5 Mio. Haushalts- und Küchgengeräte, 4 Mio. Spielzeuge, 4 Mio. Produkte aus der Unterhaltungselektronik und mehr eingekauft.

Mit Blick auf Deutschland, wurde an diesem online Einkaufstag im Jahr 2018 ca. 2,4 Milliarden Euro umgesetzt. Das bedeutet einen Anstieg um 15% im Vergleich zum vergangenen Jahr 2017.

Jedoch auch in den USA erzielte der Cyber Monday  im Jahr 2018 mit 7,9 Milliarden US-Dollar (6,97 Milliarden Euro) einen Rekordumsatz. Mit Blick auf den generierten Umsatz, wurden an diesem Tag innerhalb von drei Stunden so viel Umsatz erwirtschaftet wie normal an einem ganzen Tag.

Kritik für Shopping-Tage

Neben der steigenden Bekanntheit und Beliebtheit seitens der Konsumenten, gibt es auch einiges an Kritik für diese Shopping Tage. So berichteten Händler, dass sie eine Umverteilung des Einkaufverhaltens beobachten konnten. Aufgrund dessen  die Rabatte vor dem Weihnachtsgeschäft ausgegeben werden, reduziert sich die Nachfrage der Kunden für den Schlussverkauf nach Weihnachten. Zudem berichteten andere Händler wiederum, dass sie zwar an diesen speziellen Shopping-Tagen wie dem Cyber Monday einen äußerst hohen Gewinn erzielten. Jedoch ist ein starker Rückgang bei den üblichen Einkaufstagen wie den Advent-Wochenenden festzustellen. Weshalb der Weihnachtsumsatz gesamt betrachtet nicht besser wäre als üblich.

Konsumenten hingegen kritisieren, dass an diesen online Shopping-Tagen Händler mit falschen Lockangeboten die Kunden zum Kauf verleiten. Beispielsweise wird der Grundpreis der Produkte an diesem Tag viel höher angezeigt als normal mit einem hohen Rabatt wie 40%. Dabei entspricht der Rabatt in der Tat 5 bis 10%. Solche irreführenden Maßnahmen seitens der Online Anbieter verärgern natürlich die Kunden und schädigen das Vertauen.

Statistiken & Diagramme zum Cyber Monday

Video – Reportage Cyber Monday & Black Friday

Quellen: techopedia.com, t-online.de, wr.de, de.wikipedia.orge, Focus TV Reportage