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ePVO

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ePVO – ePrivacy Verordnung

Was ist die ePrivacy-Verordnung?

Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) ist eine Ergänzung zur aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Somit verfolgt diese ebenso das Ziel, personenbezogene Daten innerhalb der EU zu schützen und zu gewährleisten. Im Gegenzug zur DSGVO liegt der Schwerpunkt der ePrivacy-Verordnung jedoch speziell im Segment der elektronischen Telekommunikation. Wie beispielsweise E-Mails, SMS oder Sprachanrufen.

Die ePVO ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation innerhalb Europas und neben personenbezogenen, auch für die Regelung weiterer Daten verantwortlich. Zusätzlich soll die aktuell geltende E-Privacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) wie auch die Cookie-Richtlinie (RL 2009/136/EG) von der ePrivacy-Verordnung abgelöst werden.

Schwerpunkte der ePrivacy-Verordnung

  • Vertraulichkeit innerhalb der elektronischen Kommunikation
  • Opt-In für Cookies und weitere Tracking-Tools
  • Einwilligung zur Verarbeitung von Kommunikationsinhalten und -metadaten
  • Einwilligung für kommerzielle Kommunikation

Wer ist von der ePVO betroffen?

Die ePVO kommt dann zur Anwendung wenn es sich um die Verarbeitung von elektronischen Kommunikations-Daten handelt. Diese Daten entstehen, wenn Kommunikationsdienste angewendet werden. Wie die DSGVO ist auch die ePVO für Unternehmen anzuwenden, die Kommunikationsdienste (wie E-Mail, Soziale Medien, webbasaierte Kommunikationsdienste usw.)  innerhalb der EU anbieten. Dabei fällt der Schutz nicht nur auf natürliche Personen sondern ebenso juristische Personen.

Datenschutz-Gütesiegel

Damit Sie als Unternehmen bzw. Websitebetreiber nach außen zeigen können, dass Sie nach ePVO arbeiten, bietet die ePrivacy verschiedene Gütesiegel zur Zertifizierung Ihrer Produkte. Durch das Datenschutz-Gütesiegel sollen vor allem für Unternehmen ein Marketingvorteil für ihre Kommunikation auf Webseiten, Mobilseiten, Software-Interfaces, Apps und dergleichen entstehen. Vor allem ist es ein Qualitäts- und Vertrauens-Merkmal für Endkunden.

Folgende Gütesiegel werden angeboten:

  • ePrivacyseal (für Online- und Mobilangebote)
  • EDAA-OBA-Zertifizierung (für online behavioral advertising (OBA))
  • ePrivacyApp (Zertifizierung von Apps)
  • DTSG UK Brand Safety (für Agenturen, Verlagen und Vermarkter)

Der aktuelle Stand der e-Privacy-Verordnung:

Geplant war es, dass die ePVO gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten soll. Aufgrund dessen der Rat der Mitgliedsstaaten sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnten, gibt es noch kein aktuelles Datum, bis wann die ePVO tatsächlich in Kraft tritt. Uneinigkeiten entstehen vor allem dabei, dass die Mitgliedsstaaten durch die ePVO sich um die Wettberbsfähigkeit des digitalen EU-Binnenmarktes sowie der Innovationsfähigkeit fürchten. Aus diesem Grund soll es einen neuen Vorschlag für die ePrivacy-Verordnung geben, der die Schaffung eines transparenten und fairen Wettbewerb innerhalb der EU unterstützt.

Sollte die finale Fassung der ePVO genehmigt werden, gibt es eine Umsetzungsfrist von ca. 2 Jahren. Somit sehen Prognosen vor, dass die ePrivacy-Verordnung bis frühestens 2021 in Kraft treten soll.

Erklär-Video – ePVO

Quellen: WBS – Die Experten, blogmojo.de, heise.de, eprivacy.eu, dmvö