Uber
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Uber – Personentransport neu
Günstig, innovativ und umstritten
“Vieles wird besser, wenn Menschen mobil bleiben”. So leitet Uber auf der eigenen Website seine Vorstellung ein. Und man muss sich auch eingestehen, dass das Unternehmen mit seiner Idee Fahrten per Knopfdruck zu bestellen, so etliches in unserem Alltag erleichtert hat.
Entstehung & Entwicklung von Uber
Ursprünglich wurde Uber 2009 als Limousinen-Service in San Francisco gegründet. Die Masterminds dahinter: Garrett Camp und Travis Kalanick. Dies war die Zeit, in der das Smartphone immer mehr an Bedeutung gewann. App Stores schossen aus dem Boden wie Pilze. “On demand” bzw. “auf Abruf verfügbar” war der neueste Schrei in der Unternehmenswelt. Und dies alles, damit es der Kunde noch bequemer hat.
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Bereits 2013 erreichte das Unternehmen einen Umsatz von 213 Millionen US-Dollar. Und um sich die Auswirkungen das Wachstums noch besser vorstellen zu können: Schon für das Jahr 2015 wurden Fahrtenbuchungen in Höhe von 11 Mrd. US-Dollar prognostiziert. Laut dem Nachrichtendienst Reuters gehen davon 20 Prozent an Uber. Was unter dem Strich ca. 2 Mrd. US-Dollar bedeutet.
Dass auch andere Investoren darin eine profitable Quelle sehen, ist nur allzu verständlich. So sind u.a. Google Ventures, PayPal, Baidu, Toyota oder etwa Goldman Sachs an Uber beteiligt. Daraufhin erfolgte der Börsengang am 10. Mai 2019. Nach einem Rekordumsatz von 65 Mrd. US-Dollar im Jahr 2019, sind die Zahlen für das Jahr 2020 eher ernüchternd.
Quelle: de.statista.com
Weltweit präsent
Mitte 2016 war der Dienst in 471 Städten vertreten. Im Vergleich dazu waren es Ende 2014 “nur” 200 Städte. Allerdings ist an dieser Stelle anzumerken, dass in den allermeisten Städten nicht das gesamte Uber Angebot zu Verfügung steht.
Uber Angebot (eine Auswahl)
- UberPop | UberBlack | UberX | UberTaxi | UberSUV | UberEats
Seit September 2017 ist ist der ehemalige Chef von Expedia Dara Khosrowshahi der Geschäftsführer von Uber. Nachdem nach einem tödlichen Unfall mit einem Uber-Roboterauto die Tests eingestellt werden mussten, expandiert man seit April 2018 europaweit mit Jump Bikes, Fahrrad- und Elektro-Tretrollern.
Uber in Österreich
Der Mietwagenfahrer darf einen Folgeauftrag erst an der Betriebsstätte bzw. in der Wohnung des Betreibers entgegennehmen. Nicht aber, wenn er sich noch im Auto befindet.
So in etwa lautete der Gerichtsentscheid im April 2018 als Folge einer Klage von Taxi 40100. Daraufhin musste Uber sein Vermittlungsprozedere anpassen und war Ende April 2018 mit einem neuen Modus wieder in Betrieb. Seit Neuestem bietet das Unternehmen im Gegensatz zum bisherigen Haupttarif “UberX” in Wien Fahrten zum Taxitarif an. Dies hat allerdings einen Nachteil für die Kunden. Die bekommen nämlich bei der Buchung keinen Fixpreis angezeigt. Stattdessen wird lediglich eine eine Schätzung des Fahrpreises angeführt. Damit wird der endgültige Preis durch das Taxameter im Fahrzeug bestimmt.
Taxi-Monopol hemmt Wettbewerb
Dass die Taxifahrten in die Uber App integriert wurden, dürfte mit der jüngsten Gesetzesänderung zusammenhängen. Nach dieser wurden das Mietwagen- und Taxigewerbe zusammengeführt. Insbesondere richtet sich das Gesetz gegen die variable Preisgestaltung von Uber und ähnliche Geschäftsmodelle à la Bolt und Co. Aus dem Taxi-Lager heißt es, die Konkurrenz unterbiete die Taxitarife. Deshalb sollen ab 2021 einheitliche Regeln wie auch Preise für Uber und Taxis gelten.
Dilemma um 50 Mio. gestohlene User-Daten
Immer wieder ein brandheißes Thema – DSGVO. Die besagte Cyberattacke reicht ins Jahr 2016 zurück. Hierbei wurden die Daten von rund 50 Millionen Uber-Nutzern gestohlen. Wohl wissend, dass dies eine sehr sensible Angelegenheit ist, traute sich das Unternehmen erst Ende 2017 mit diesen “News” an die Öffentlichkeit. Im Zuge dessen wurde sogar ein Lösegeld in Höhe von 100.000 US-Dollar gezahlt, um die Veröffentlichung der Daten zu verhindern.
Umstrittene Mitfahrgelegenheit: UberPop
Bei UberPop handelt es sich um ein Uber-Service, das Fahrer mit Privatwagen an Uber-Kunden vermittelt. Dabei sind die einzigen Voraussetzungen, dass das Auto mindestens vier Türen hat und nicht älter als neun Jahre ist. Die Dienstleistung fällt unter den Überbegriff Share Economy. Vereinfacht ausgedrückt, geht es um eine Mitfahrgelegenheit.
Kennzeichnend für UberPop ist die Tatsache, dass der Kunde die Wegstrecke nicht mitbestimmt. Ebenso richtet sich das Entgelt nach den Selbstkosten des mitnehmenden Autofahrers. Zudem darf Letzterer keine gewerblichen Gewinnerzielungsabsichten verfolgen.
Nach Ansicht vieler Juristen ist dieses Service rechtswidrig. Denn Uber fordert hierfür weder Nachweise über den technischen Zustand des Fahrzeugs, keinen geeichten Wegstreckenzähler noch eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (z.B. Sehtest). Aus diesen Gründen ist das Angebot sowohl in Österreich als auch Deutschland verboten.
Schön nachhaltig: Vollelektrisch & emissionsfrei in die Zukunft
Trotz einiger Punkte, die hin und wieder an Uber bekrittelt werden, muss man dem Unternehmen eines lassen: Es denkt “grün”. Denn man will den Uber-Dienst bis 2040 komplett vollelektrisch und emissionsfrei machen. Dabei möchte sich das Unternehmen aktiv an Lösungen für den Klimawandel beteiligen. So ist beispielsweise Unterstützung von Partner-Fahrern angedacht, die mit E-Fahrzeugen fahren. Oder auch auf diese umsteigen möchten.
Erklär-Video – Wie funktioniert Uber?
Quellen: futurezone.at, de.wikipedia.org