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WhatsApp teilt Daten mit Facebook
Datenaustausch trotz DSGVO & Datenskandal
Auch wenn WhatsApp Tochterunternehmen von Facebook ist, nach der neuen DSGVO ist der Austausch von personenbezogenen Daten ohne Kenntnis und Einverständnis der Betroffenen, strengstens verboten. Bekannt ist, dass Whatsapp aktuell Daten an Facebook und vertrauenswürdige Dritte weitergibt.
Der Datenaustausch hat bis zum Jahr 2016 alle WhatsApp Nutzer betroffen. Aufgrund von Klagen von Datenschützern, stellte Whatsapp die Weitergabe von Daten europäischer Nutzer ein und verkündete, dass nur eine legale Weitergabe nach neuer DSGVO erfolgen wird.
Welche Daten wurden weitergegeben?
Bei den personenbezogenen Daten, die von Whatsapp an Facebook weitergegeben wurden handelt es sich einerseits um die Telefonnummern der Whatsapp Nutzer und Statistiken bezüglich der Nutzung (Häufigkeit) des Messenger-Dienstes. Genutzt werden diese Daten von Facebook um gezieltere Werbungen schalten zu können und die Vorschläge für mögliche Facebook-Freunde zu verbessern.
Legale Datenweitergabe nach DSGVO?
Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg bestätigte im März 2018, dass Facebook keine Daten von Whatsapp verwenden darf. Darin sind auch Informationen zur Reichweitenmessung, Daten zur Anzeigenverbesserung als auch Plattform- und Nutzersicherheit enthalten.
Nach dem Urteil gab Facebook bekannt, Daten ausschließlich nach der neuen Datenschutzgrundverordnung weiterzugeben und zu nutzen. Das soll heißen, dass Facebook innerhalb der Informationspflicht, Nutzer informiert und diese Information im Zuge der Verifizierung bestätigt lässt.
Welche Infos zur Datenweitergabe gibt Whatsapp bekannt?
Innerhalb des Messenger-Dienstes wird als Information für den Nutzer beschrieben, welche Daten an Facebook und zudem an „vertrauenswürdige Drittanbieter“ weitergegeben werden.
Als Nutzer wissen muss man dabei, dass diese Informationen nicht innerhalb der Datenschutzrichtlinien zu finden sind, diese sind in den FAQs unter dem Punkt „So arbeiten wir mit Facebook zusammen“ zu finden.
Laut FAQ gibt Whatsapp folgende Daten weiter:
- Die Telefonnummer plus Ländervorwahl
- Gerätekennung
- Betriebssystemversion
- App-Version
- Plattforminformation
- Netzwerkcode und Markierungen
- Nutzungsinformationen (wie etwa wann WhatsApp zuletzt verwendet wurde, wann die App installiert wurde und mehr)
Von Facebook bestätigt wurde, dass nicht auf den Inhalt der Nachrichten selbst zugegriffen wird. Damit dies sichergestellt wird, wurde eine End-to-End-Verschlüsselung integriert. Somit kann auf die Nachrichten selbst bzw. deren Inhalt nicht mal von WhatsApp selbst zugegriffen werden. Erkannt wird jedoch, mit wem kommuniziert wird.
Wie passt die DSGVO mit dieser Form der Umsetzung zusammen?
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht in dieser Form der Datenweitergabe einen eindeutigen Verstoß der DSGVO. Nicht rechtens ist es bereits, dass diese Informationen für den Nutzer welche Daten an Facebook weitergegeben werden, innerhalb der FAQ zu finden sind und nicht in den Datenschutzrichtlinien steht, wo sie hingehören.
Was jedoch für eine legale Weitergabe spricht ist, dass es nicht klar hervorgeht, ob es sich bei den Daten tatsächlich um personenbezogene Daten handelt. Trotzdem sollte eine Einstimmung eingeholt werden. Zusätzlich ausschlaggebend für die DSGVO ist die Häufigkeit des Datenaustausches und die Menge. Sprich wenn ein regelmäßiger Datenaustausch von Millionen von europäischen Nutzern erfolgt, ist es bereits fragwürdig, ob es noch DSGVO konform ist. Ausschlaggebend ist in jedem Fall die Art der Daten.
Was Klarheit in diese Situation bringen würde, wäre eine Prüfung der Sachlage Seitens der irischen Datenschutzbehörde, die seit der neuen DSGVO die federführende Zuständigkeit innehat.
Unser Fazit zur Datenweitergabe an Facebook
Facebook Chef Mark Zuckerberg musste sich bereits bei einer Anhörung vor dem EU-Parlament rechtfertigen. Grünen-Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht meinte damals, dass die neue DSGVO vor allem wegen Fecebook und dem Facebook Skandal verschärft wurde. Nicht um kleine Unternehmen oder sogar Webseiten-Betreiber zu beängstigen. Eines ist sicher, Facebook hat das Kapital und bestimmt die Ressourcen der besten Anwälte um Gesetzeskonforme Schlupflöcher zu finden.
Ob es sich nun um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Wir sind der Meinung, dass jeder Nutzer das Recht hat, ausreichend informiert zu erhalten, welche Daten gesammelt und weitergegeben werden. Unter ausreichender Information verstehen wir diese Angaben ebenfalls innerhalb der Datenschutzerklärung.
Die Art der gesammelten Daten macht durchaus Sinn. So kann die App selbst verbessert werden wie beispielsweise, Anpassungen auf das am häufigsten verwendete Betriebssystem. Oder eben gekoppelte Werbeschaltungen zu machen. Sprich bei App-Download eine Werbung für den Facebook-Messenger anzubieten. Höchst interessant wäre eine Auflistung der „vertrauenswürdigen Drittanbieter“ an denen diese Daten zusätzlich weitergegeben werden.
Fraglich ist, ob eine Weitergabe an Mobiltelefonhersteller erfolgt. Dabei müssen wir anmerken, dass dies nur Überlegungen sind und es in keiner Form eine Bestätigung oder dergleichen gibt.
Fakt ist, wer der Sammlung und Weitergabe der angeführten Daten nicht zustimmt, hat lediglich die Möglichkeit auf Whatsapp zu verzichten. Sprich den Messenger-Dienst zu löschen und auf eine Alternative auszuweichen.