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Der Google Consent Mode v2 und der Einfluss des Digital Markets Act
Seit März 2024 ist der Digital Markets Act (DMA) der EU in Kraft, und dieser hat natürlich auch Einfluss auf unser tägliches Geschäft, zum Beispiel in Form des Google Consent Mode v2. Aber eins nach dem anderen und first things first –
Was ist der Google Consent Mode V2?
Der Google Consent Mode V2 ist eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Consent Modes, die es Website-Betreiber:innen ermöglicht, die Nutzung von Google-Diensten wie Analytics und Ads auf ihren Websites an die Datenschutzeinstellungen der Nutzer:innen anzupassen. Die neue Version bietet erweiterte Funktionen zur Datenverwaltung und -integration, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wie der DSGVO und dem Digital Markets Act (DMA). Neue Parameter wie ad_user_data
und ad_personalization
ermöglichen eine präzisere Steuerung der Datenerfassung und -nutzung.
Was hat das mit dem DMA zu tun?
Der DMA ist der Auslöser für diese Anpassung seitens Google. Der DMA betrifft nicht nur Google, sondern alle großen Akteure – CookieBot hat einen ausführlichen Artikel dazu verfasst. Der Act stellt klare Anforderungen an die Transparenz und Kontrolle von Nutzer:innendaten, was wiederum den Einsatz von Technologien wie dem Consent Mode V2 notwendig macht. Dieser hilft dabei, die Vorgaben des DMA umzusetzen, indem er sicherstellt, dass Nutzer:innendaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Zusammenfassung
Die EU hat strengere Regeln für die großen Konzerne aufgestellt, um damit einen faireren und transparenteren Wettbewerb zu fördern und im Datenschutz einen Schritt weiterzugehen. Dies führt – in unserem Fall – dazu, dass wir bei Webseiten, die Tracking via Google betreiben, Anpassungen im Cookie-Management durchführen müssen. Ein praktisches Problem, das wir entdeckt haben, ist, dass nicht alle Plugins für Webseiten rechtzeitig die relevanten Updates erhalten haben, wodurch Probleme in der Funktionalität und beim Tracking entstanden sind.
Durch die Möglichkeit der „Erweiterten Conversions“, die Google jetzt zur Verfügung stellt, können Ereignisse auch bei Ablehnung der Cookies dennoch anonym rekonstruiert werden (bis zu 70 %), und sind damit für uns (und damit unsere Kund:innen) weiterhin auslesbar. Das Verhalten von Personen auf der Webseite kann nicht mehr von Google genutzt werden, um die Werbung zu personalisieren, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer:innen.
Quellen:
De Nys, Y. (2024, March 13). Google Consent Mode V2: What you need to know. Vaimo. https://www.vaimo.com/blog/google-consent-mode-v2-what-you-need-to-know/
Falkenberg, M. J. D. (2024, April 22). Google Consent Mode V2: Major March 2024 Deadline approaching for EEA. Finch. https://finch.com/blog/google-consent-mode-2.0
Riebeling, C. (2023, December 6). Newsletter: Google Consent Mode v2 will be mandatory from March 2024 – consentmanager. Consentmanager. https://www.consentmanager.net/knowledge/newsletter-google-consent-mode-v2-will-be-compulsory-from-march-2024/
Understanding Google Consent Mode V2: impact, implementation, and user empowerment. (2024, May 10). https://secureprivacy.ai/. https://secureprivacy.ai/blog/google-consent-mode-v2-impact-implementation-user-empowerment
Was ist das Gesetz über digitale Märkte (DMA)? (2024, April). Cookiebot. https://www.cookiebot.com/de/gesetz-uber-digitale-markte-dma/