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Steuerreform: EU Steuern für Internetgiganten
Die EU bleibt hartnäckig bei der Umsetzung
Internetfirmen machen gigantische Gewinne – zahlen aber nur geringe bis gar keine Steuern. Der EU ist das schon lange ein Dorn im Auge. Bislang jedoch scheiterten gerechtere Steuermodelle an der eigenen Gesetzeslage: EU-Finanzbeschlüsse in Steuerfragen können nämlich nur einstimmig entschieden werden. Und EU-Steueroasen wie Luxemburg oder Irland legen regelmäßig ein Veto ein, wenn es darum geht, Steuergerechtigkeit zu schaffen.
Steuerreform: Drei Prozent Quellensteuer für E-Commerce-Unternehmen
Dachte die EU bislang noch lautstark darüber nach, kleinen Steueroasen einfach das Vetorecht zu entziehen, so scheint sich mittlerweile „Plan B“ durchzusetzen. Eine Art Quellensteuer auf Zahlungen inländischer Kunden an E-Commerce-Unternehmen, die im Ausland sitzen. Diese soll vorübergehend drei Prozent des Umsatzes in den EU-Staaten betragen. Mit dieser Übergangslösung will man einen kleinen Steuerertrag lukrieren und zwar zumindest solange, bis es zu einer grundlegenden Neuregelung der Abgaben gekommen ist.
Vorrübergehende Mini-Steuer für Internet-Giganten
Drei Prozent klingt ja im ersten Ansatz für jeden gebeutelten Steuerzahler ein wenig lächerlich. Wenn man sich aber vor Augen hält, dass das 5 Mrd. Euro Einnahmen für die europäischen Staatshaushalte bedeutet, kommt einem die eigene Steuererklärung plötzlich ziemlich mickrig vor. Die Steuerreform zielt in erster Linie auf Internetriesen wie Google, Facebook und Amazon ab und soll auch signalisieren, dass man es ernst damit meint, die Steuerschlupflöcher der Onlineriesen künftig zu schließen.
Und so funktioniert Steuern sparen „made by Google“
Am „Sparmodell“ Google wird ersichtlich wie Internetgiganten ticken. Dazu muss man sich ansehen, womit der Suchmaschinengigant eigentlich sein Geld verdient: nämlich mit Werbekunden, die dafür bezahlen, dass sie in der Suchmaschine besser gefunden/gerankt werden. Technisch gesprochen bucht man jedoch keine Werbung (bspw. Google Ads), sondern „kauft“ beim Technologieinhaber eine Lizenz zur Nutzung des Google-Web-Auftritts.
Vereinfacht dargestellt: Ein Kunde zahlt € 100,- an die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. für die Lizenz zur Nutzung der Google-Seite.
Die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. muss für die Gewährung der Unterlizenz davon € 98,- an die Google NL B.V. zahlen. Die Google NL B.V. erhält die Lizenz ihrerseits von der Bermuda/Irland Ltd. und zahlt dafür € 96,- an diese.
Während also die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. und der Google NL B.V. jeweils nur € 2,- Lizenzgebühren als Gewinn verbuchen, erhält die Bermuda/Irland Ltd. € 96,- des Gewinns – und muss diesen nicht versteuern.
Insgesamt werden auf diese Weise von € 100,- Lizenz-Einnahmen nur Steuern in Höhe von € 0,75 bezahlt.
Quelle: nachdenkseiten.de