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Neue Digitalisierungsförderung für Grazer Betriebe
bis zu 5.000 Euro für Grazer Kleinunternehmen
Innovative und digitale Betriebsprozesse für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu unterstützen ist das erklärte Ziel der neuen Digitalisierungsförderung, die die Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung der Stadt Graz vorstellt. Ab Montag, 12. Juli können Ein-Personen-Unternehmen sowie Klein- bzw. Kleinstunternehmen aller Branchen und mit Sitz in Graz online unter wirtschaft.graz.at/foerderungen für die Unterstützung ansuchen.
Die Digitalisierungsförderung unterstützt diese Projekte
Gefördert werden Kosten für Projekte, die das Ziel haben, Betriebsprozesse zu digitalisieren. Wichtig ist, dass ein stimmiges Gesamtkonzept vorliegt. „Mit der Digitalisierungsförderung unterstützen wir ganzheitliche Digitalisierungsprojekte“, betont Andrea Keimel, Leiterin der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung. „Das bedeutet konkret, dass die Förderung nicht für einzelne Maßnahmen, sondern für umfassende Digitalisierungsvorhaben eingereicht werden kann. Beispielsweise wird die Anschaffung eines einzelnen Computers im Lager nicht gefördert, die Digitalisierung der gesamten Lagerhaltung hingegen sehr wohl.“
Was ist förderfähig?
Förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Betriebsprozessen stehen. Dazu gehören Vorbereitung, Planung oder Umsetzung des digitalen Konzepts. Kosten für Kreativleistungen, Programmierungen aber auch Schulungskosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ebenso unterstützt werden. „Insbesondere die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, auf digitale Vertriebswege und Geschäftsprozesse zu setzen“, so Wirtschaftsreferent und Bürgermeister Siegfried Nagl. „Unsere neue Digitalisierungsförderung unterstützt speziell die Grazer mittelständischen Wirtschaftstreibenden und schafft einen zusätzlichen Anreiz, zu investieren. Die Förderung ist mit wenigen Klicks unkompliziert online ansuchbar.“
Digitalisierungsförderung von bis zu 5.000 Euro
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, wobei die Obergrenze bei € 5.000,- pro Einreichung liegt. Nicht förderbar sind Hardware-Investitionen sowie Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung des Digitalisierungskonzeptes stehen.
Achtung! Die Förderung war nur wenige Tage verfügbar – die Fördermittel sind zwischen ausgeschöpft!
Quellen: Wirtschaft Stadt Graz