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Digitalisierungs-Förderung der SFG

für Freizeit- & Sportbetriebe – Freizeit!Digital

Maximale Digitalisierungs-Förderung in Höhe von 1.500,- Euro pro Unternehmen

Ihr Weg zu einem besseren Online-Auftritt

Förderung Digitalisierung für Freizeit- & Sportbetrieben

Aktuell wird eine Digitalisierungs-Förderung von Freizeit- und Sportbetrieben von der Steirischen Wirtschafsförderungsgesellschaft mbH SFG angeboten. Hierbei soll die Förderung mit dem Titel „Call: Freizeit!DIGITAL“ die steirische Freizeitwirtschaft unterstützen das freigewordene Potential, welches durch die Digitalisierung entstanden ist für das eigene Angebot zu nutzen.

Veränderungen durch Digitalisierung

Im Vorfeld muss angemerkt werden, dass die Digitalisierung eine Reihe von Veränderungen mit sich brachte. Aufgrund dessen Daten nun digital aufrufbar und bearbeitbar waren, haben sich viele neue Programme und Systeme entwickelt. Somit bilden digitale Daten die Grundlage für neue Techniken. Zudem hat sich unser gesamtes Kommunikationsverhalten stark verändert. Dies ist wiederum zurückzuführen, als die Digitalisierung auf das Internet traf.

Wiederum neue Systeme wie Suchmaschinen, Social Media, Webseiten, Online Shops und Co beeinflussen nachhaltig unser Leben. Alles in allem ist unser Alltag und das alltägliche Verhalten so davon beeinflusst, dass Mobiltelefone und die Online Welt fixe Bestandteile geworden sind.

Demzufolge hat sich unser Verhalten gravierend verändert. Bevor wir einen Anruf tätigen, werden Informationen online recherchiert. So sucht, bucht und bewertet man Hotelzimmer online. Ebenso kauft man online ein und tauscht sich mit Freunden, Familie und Bekannten aus.

Entsprechend gilt: Wer online nicht auffindbar ist, ist nicht existent. Natürlich überspitzt formuliert.

Warum Sie Maßnahmen zur Digitalisierung ergreifen sollten?

Mit Blick auf die veröffentlichten Statistiken der WKO zur Tourismus und Freizeitwirtschaft, haben Sie die Daten schwarz auf weiß. Laut den Statistiken haben 33% der Gäste nach einer Unterkunft über eine Suchmaschine gesucht. Bereits an 2. Stelle mit 31% gaben die Gäste online Reiseportale und Buchungsplattformen an.

Des Weiteren buchen bereits 60% der jungen Urlaubsgäste bis 29 Jahren ihren Urlaub online. Bei den 30 bis 49 Jährigen sind es 50%. Daraus können wir den Trend für die nächsten Jahre bereits ablesen: Online-Buchen gewinnt an Beliebtheit.

Wenn Sie nun denken, dass diese Statistiken aus der Hotellerie Sie als Freizeit- oder Sportbetrieb nicht tangiert, dann täuschen Sie sich. Es stimmt, dass die Zahlen aus einer anderen Branche stammen. Dennoch können Sie das Vorgehen bzw. online Verhalten der Hotelgäste auf Ihre Branche umlegen. Sprich, wenn User es gewohnt sind, online zu buchen und wichtige Informationen online zu finden, dann werden sie dies ebenso von Ihrer Branche erwarten.

Zudem kommt, dass die Online-Präsenz und das dazugehörige Angebot ebenfalls ein wichtiger Faktor ist, um sich von Ihrem Wettbewerb abzuheben. Im Bezug auf Wettbewerbsfaktoren wird die Digitalisierung mit 60% als „sehr große Bedeutung“ eingestuft.

Digitalisierungs-Förderung seitens SFG

Die Förderung des SFG mit dem Titel „Freizeit!DIGITAL“ ist der Call zur Digitalisierung von Freizeit- und Sportbetrieben. Wenn Sie als Freizeit- oder Sportbetrieb Ihren digitalen Auftritt stärken, können Sie die Förderung bis max. 1.500,- Euro in Anspruch nehmen.

Wichtig ist dabei, dass Sie das Ansuchen zur Digitalisierungs-Förderung VOR dem Projektbeginn bei der Förderungsstelle einreichen!

Die Förderung können alle Unternehmen der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe mit dem Standort in der Steiermark in Anspruch nehmen. Ebenso berechtigt sind Kleinstunternehmen gemäß der Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003.

Nicht berechtigt sind Unternehmen aus dem Wetten und oder Glücksspiel Sektor.

Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Freizeitbetrieben, um das Digitalisierungspotential ausschöpfen zu können. Dementsprechend breit sind auch die Maßnahmen zur Digitalisierung, welche für die Förderung berechtigt sind.

Dazu zählen:

  • Erstellung oder Optimierung einer Website
  • Neugestaltung und Einrichtung eines Online-Shops
  • Entwicklung einer App
  • SEO Maßnahmen
  • Einrichtung von Elektronischen Bezahlsystemen
  • Einbindung und Installation einer Digitaler Signatur
  • Erstellung und Schaltung von Webvideos
  • Social Media Kampagnen
  • Integration von Dokumentenmanagementsystemen

Als Online Marketing Agentur in Graz bieten wir genau diese Leistungen und mehr. Wenn Sie gerne mit uns zusammenarbeiten möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktanfrage. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung der Förderung.

Für die gesamte Förderaktion stehen Geldmittel in Höhe von 100.000,- Euro zur Verfügung. Pro Antragssteller können bei einem Projektvolumen zwischen 1.000,- bis 3.000,- Euro, 50% gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Antragsteller sind 1.500,- Euro.

Laufzeit der Förderung

Die Laufzeit der Förderung ist grundsätzlich so lange, bis das gesamte Förderbudget erschöpft ist. Vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision natürlich. Generell können zwei Digitalisierungsprojekte innerhalb eines Jahres pro Unternehmen gefördert werden.

Anzumerken bleibt, dass der Förderantrag vor dem Projektstart eingereicht werden muss. Diesen können Sie online über das Förderungsportal der SFG ausfüllen und einreichen.

Sie haben Fragen zum Thema Digitalisierung oder brauchen Hilfe bei der Abwicklung des Förderansuchens? Fragen Sie uns!

Quellen: wko.at, sfg.at