Widerrufsrecht – Verpflichtender Button im Webshop: Ab 19. Juni 2026 musst Du handeln
Worum geht es: Eine Online-Rücktrittsfunktion („Vertrag widerrufen“-Button) wird für Webshops Pflicht
Wer ist betroffen: Alle Unternehmer:innen, die mit Verbraucher:innen Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen – also Webshops, Apps, Plattformen und auch Finanzdienstleistungen
Ab wann: Spätestens 19. Juni 2026, für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge
Was Du jetzt tun musst: Widerrufsbutton inklusive Rücktrittsformular einbauen, Widerrufsbelehrung um einen Hinweis ergänzen – das Muster-Widerrufsformular bleibt zusätzlich Pflicht














