Ab 19. Juni 2026 wird für Webshops in ganz Österreich mit Widerrufsrecht NEU der sogenannte „Widerrufsbutton“ verpflichtend. Nachfolgend findest Du die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Neues Widerrufsrecht ab 19. Juni 2026
- Worum geht es: Eine Online-Rücktrittsfunktion („Vertrag widerrufen“-Button) wird für Webshops Pflicht
- Wer ist betroffen: Alle Unternehmer:innen, die mit Verbraucher:innen Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen – also Webshops, Apps, Plattformen und auch Finanzdienstleistungen
- Ab wann: Spätestens 19. Juni 2026, für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge
- Was Du jetzt tun musst: Widerrufsbutton inklusive Rücktrittsformular einbauen, Widerrufsbelehrung um einen Hinweis ergänzen – das Muster-Widerrufsformular bleibt zusätzlich Pflicht
Was steckt hinter dem neuen Widerrufsrecht?
Die EU-Richtlinie 2023/2673 soll sicherstellen, dass Verbraucher:innen einen Vertrag genauso einfach widerrufen wie abschließen können. Österreich setzt das über das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz (VerbRÄG 2026) in § 13a FAGG um. Der Beschluss im Nationalrat steht zwar noch aus, an Termin und Grundpflicht wird sich aber nichts mehr ändern.
So muss der Button aussehen
- Beschriftung „Vertrag widerrufen“ – am besten wortwörtlich übernehmen, andere Formulierungen bergen rechtliches Risiko
- gut sichtbar und hervorgehoben platziert, z. B. durch Farbe oder Rahmen – nicht versteckt, kein Login notwendig
- während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist durchgehend verfügbar
- führt zu einem Online-Formular mit Name, Bestell- bzw. Vertragsnummer und einer Kontaktmöglichkeit für die Eingangsbestätigung
- Absenden über einen zweiten Button mit dem Text „Widerruf bestätigen“
- danach musst Du automatisch eine Eingangsbestätigung verschicken, z. B. per E-Mail
Muster-Button:
Was Du jetzt konkret tun solltest
Bis spätestens 19. Juni 2026 muss Dein Webshop den Widerrufsbutton inklusive Formular und automatischer Bestätigungsmail bereitstellen. Wichtig: Das bisherige Muster-Widerrufsformular bleibt zusätzlich Pflicht, Deine Widerrufsbelehrung musst Du nur um einen Hinweis auf die neue Funktion ergänzen.
Fazit Widerrufsrecht Button:
Wenn Du einen Webshop betreibst, solltest Du Dich jetzt darum kümmern – die Frist ist eng und Verstöße können abgemahnt werden. Achte besonders darauf, dass der Button leicht zu finden ist, kein Login voraussetzt und während der gesamten Widerrufsfrist sichtbar bleibt.







