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Ab 19. Juni 2026 wird für Webshops in ganz Österreich mit Widerrufsrecht NEU der sogenannte „Widerrufsbutton“ verpflichtend. Nachfolgend findest Du die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Text: "Neues Widerrufsrecht ab 19.6.26" und Grafik von zwei Personen, die eine Website gestalten

Neues Widerrufsrecht ab 19. Juni 2026

  • Worum geht es: Eine Online-Rücktrittsfunktion („Vertrag widerrufen“-Button) wird für Webshops Pflicht
  • Wer ist betroffen: Alle Unternehmer:innen, die mit Verbraucher:innen Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen – also Webshops, Apps, Plattformen und auch Finanzdienstleistungen
  • Ab wann: Spätestens 19. Juni 2026, für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge
  • Was Du jetzt tun musst: Widerrufsbutton inklusive Rücktrittsformular einbauen, Widerrufsbelehrung um einen Hinweis ergänzen – das Muster-Widerrufsformular bleibt zusätzlich Pflicht

Was steckt hinter dem neuen Widerrufsrecht?

Die EU-Richtlinie 2023/2673 soll sicherstellen, dass Verbraucher:innen einen Vertrag genauso einfach widerrufen wie abschließen können. Österreich setzt das über das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz (VerbRÄG 2026) in § 13a FAGG um. Der Beschluss im Nationalrat steht zwar noch aus, an Termin und Grundpflicht wird sich aber nichts mehr ändern.

So muss der Button aussehen

  • Beschriftung „Vertrag widerrufen“ – am besten wortwörtlich übernehmen, andere Formulierungen bergen rechtliches Risiko
  • gut sichtbar und hervorgehoben platziert, z. B. durch Farbe oder Rahmen – nicht versteckt, kein Login notwendig
  • während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist durchgehend verfügbar
  • führt zu einem Online-Formular mit Name, Bestell- bzw. Vertragsnummer und einer Kontaktmöglichkeit für die Eingangsbestätigung
  • Absenden über einen zweiten Button mit dem Text „Widerruf bestätigen“
  • danach musst Du automatisch eine Eingangsbestätigung verschicken, z. B. per E-Mail

Muster-Button:

Was Du jetzt konkret tun solltest

Bis spätestens 19. Juni 2026 muss Dein Webshop den Widerrufsbutton inklusive Formular und automatischer Bestätigungsmail bereitstellen. Wichtig: Das bisherige Muster-Widerrufsformular bleibt zusätzlich Pflicht, Deine Widerrufsbelehrung musst Du nur um einen Hinweis auf die neue Funktion ergänzen.

Fazit Widerrufsrecht Button:

Wenn Du einen Webshop betreibst, solltest Du Dich jetzt darum kümmern – die Frist ist eng und Verstöße können abgemahnt werden. Achte besonders darauf, dass der Button leicht zu finden ist, kein Login voraussetzt und während der gesamten Widerrufsfrist sichtbar bleibt.

Du hast noch Fragen zur Umsetzung in Deinem Shop? Melde Dich gerne!