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Seit 19. Juni 2026 ist für ALLE für Webshops in ganz Österreich mit dem Widerrufsrecht NEU der sogenannte „Widerrufsbutton“ verpflichtend. Nachfolgend findest Du die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Neues Widerrufsrecht (seit 19. Juni 2026)
- Worum geht es: Eine Online-Rücktrittsfunktion („Vertrag widerrufen“-Button) wird für Webshops Pflicht
- Wer ist betroffen: Alle Unternehmer:innen, die mit Verbraucher:innen Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen – also Webshops, Apps, Plattformen und auch Finanzdienstleistungen
- Ab wann: Seit 19. Juni 2026, für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge.
- Was Du tun musst:
- Widerrufsbutton inklusive Rücktrittsformular (DSGVO-konform) einbauen
- Widerrufsbelehrung um einen Hinweis ergänzen (das Widerrufsformular bleibt zusätzlich Pflicht)
Was steckt hinter dem neuen Widerrufsrecht?
Die EU-Richtlinie 2023/2673 soll sicherstellen, dass Verbraucher:innen einen Vertrag genauso einfach widerrufen wie abschließen können. Österreich setzt das über das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz (VerbRÄG 2026) in § 13a FAGG um. Der Beschluss im Nationalrat steht zwar noch aus, an Termin und Grundpflicht wird sich aber nichts mehr ändern.
So muss der Button aussehen
- Beschriftung „Vertrag widerrufen“ – am besten wortwörtlich übernehmen, andere Formulierungen bergen rechtliches Risiko
- gut sichtbar und hervorgehoben platziert, z. B. durch Farbe oder Rahmen – nicht versteckt, kein Login notwendig
- während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist durchgehend verfügbar
- führt zu einem Online-Formular mit Name, Bestell- bzw. Vertragsnummer und einer Kontaktmöglichkeit für die Eingangsbestätigung
- Absenden über einen zweiten Button mit dem Text „Widerruf bestätigen“
- danach musst Du automatisch eine Eingangsbestätigung verschicken, z. B. per E-Mail
Muster-Button:
Was Du jetzt konkret tun solltest
- Prüfe deinen Onlineshop, ob die Funktion von deinem System bereits ausgerollt wurde.
- Schau dazu am besten im Footer des Shops, der Produkte bzw. im Checkout nach.
- Seit 19. Juni 2026 muss Dein Webshop den Widerrufsbutton inklusive Formular und automatischer Bestätigungsmail bereitstellen.
Wichtig: Das bisherige Muster-Widerrufsformular bleibt zusätzlich Pflicht, Deine Widerrufsbelehrung musst Du nur um einen Hinweis auf die neue Funktion ergänzen. - Solltest du Hilfe brauchen – melde dich jederzeit bei uns!
Fazit Widerrufsrecht Button:
Wenn Du einen Webshop betreibst, dann musst Du Dich jetzt darum kümmern. Andernfalls drohen empfindliche Strafen. Die Übergangsfrist ist eng und Verstöße können abgemahnt werden. Achte besonders darauf, dass der Button leicht zu finden ist, kein Login vorausgesetzt wird und während der Button während der gesamten Widerrufsfrist sichtbar ist.








