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Barrierefreiheit (digitale Barrierefreiheit)

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Barrierefreiheit (digitale Barrierefreiheit)

Stand: Mai 2026 • Achtung: gesetzliche Pflicht ab 28. Juni 2025

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Services von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Seit 28. Juni 2025 ist das in Österreich und der gesamten EU gesetzlich vorgeschrieben.

Ausführlichere Infos und Handlungsanweisungen findest du hier: (digitale) Barrierefreiheit im E-Commerce

Die neue Rechtslage – was Du wissen musst

  • Seit 28. Juni 2025 gilt das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
  • Es setzt den European Accessibility Act (EAA, EU-Richtlinie 2019/882) in nationales Recht um.
  • In Österreich drohen bei Nichtkonformität Verwaltungsstrafen von bis zu € 80.000
  • Ausgenommen: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter:innen UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz).

Wen betrifft das Gesetz?

Das BaFG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher:innen in der EU anbieten. Konkret betroffen im digitalen Bereich:

  • E-Commerce-Shops und Buchungsplattformen
  • Banking & Finanzdienstleistungen (E-Banking, Apps, Websites)
  • Öffentlicher Verkehr (Webseiten, E-Ticketing, Automaten)
  • Smartphones, Tablets, Notebooks, Smart-TVs, E-Reader (Gerätehersteller)
  • Messenger- und Kommunikationsdienste
  • Alle weiteren digitalen Dienstleistungen, die an Konsument:innen gerichtet sind

Was Barrierefreiheit konkret bedeutet

Die technische Grundlage bilden die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Konformitätsstufe AA.

Zahlen & Fakten

  • 1 von 4 Erwachsenen in Österreich und der EU lebt mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung (Eurostat)
  • 87 % der Websites erfüllen laut WebAIM Million Report (2025) mindestens einen WCAG-Fehler auf der Startseite
  • Barrierefreiheit verbessert nachweislich die SEO-Performance: semantische Struktur, Alt-Texte und schnelle Ladezeiten helfen auch Suchmaschinen
  • Konvertierende Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen verfügen in der EU über eine gesamte Kaufkraft von über € 1,6 Billionen (Disability Unit, EU-Kommission)

Praxisbeispiel

Ein Onlineshop für Elektronik stellt nach einem Barrierefreiheits-Audit fest, dass sein Checkout-Prozess nicht vollständig per Tastatur bedienbar ist – ein Ausschluss für Nutzer:innen mit motorischen Einschränkungen und eine potenzielle Verwaltungsstrafe von bis zu € 80.000. Die technische Nachbesserung dauert 3 Wochen, verbessert nebenbei die Core Web Vitals und bringt eine messbare Steigerung der mobilen Conversion Rate.