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Paid-Content

Letzte Änderung: 11.10.2021, 10:52 Uhr

Was ist Paid-Content (bezahlter Inhalt)?

Handelt es sich dabei um Zeitungs- oder Zeitschriften Abos?

Als Paid-Content werden im Wesentlichen zwei Typen von Inhalten (wie z.B. Texte, Grafiken, Videos, Downloads, Links etc.) im Internet bezeichnet. Einerseits Blogs, Advertorials & Co, die von einem Werbetreibenden auf Werbeplätzen der Werbeanbieter platziert werden mit dem Ziel als getarnte Werbung nicht aufzufallen und andererseits urheberrechtlich geschützte Inhalte oder Inhalte von Herausgebern, wie Medienhäusern und Zeitungen (Nachrichten, Blogs, Bücher etc.) kostenpflichtig angeboten werden. Inzwischen weit verbreitet ist hier die Vorgehensweise, dass ein Teil des Inhaltes (z.B. der erste Absatz) kostenlos zur Verfügung gestellt wird und der andere Teil nur sichtbar wird, wenn sich entweder den Artikel (Micro-Payment) kauft, ein Abo abschließt oder zumindest das Anzeige von Werbung (Okay or Pay) akzeptiert.

Pre-Rolls, Adblocker und Co.

Bislang ist die Bereitschaft der Leser noch gering, für Online-Nachrichten zu bezahlen. Die Portale werden in letzter Zeit jedoch schon sehr dreist und zwingen gewissermaßen die Nutzer dazu Werbung (Pre-Rolls vor Videos) ansehen zu müssen. Das hat unter anderem den Grund, da immer mehr Personen Adblocker (online Werbeblocker) nutzen und es viele Seiten gibt, die jedoch von den Einnahmen aus Online Anzeigen leben.

Einsatzbereiche des Paid-Content

  • Verlagswesen (Online Zeitungen)
  • Musik-Branche
  • Online Blogs

Erklär-Video – Paid-Content in Deutschland

Quellen: MMflshWebTV, wikipedia.org

Pinterest - Titelbild

Pinterest

Letzte Änderung: 10.11.2020, 12:45 Uhr

Pin it! auf Pinterest

Die Online-Pinnwand für Fotos & Grafiken

Der Pinterest ist ein Kofferwort, das sich aus den englischen Begriffen pin für “anheften” und interest für “Interesse” zusammensetzt. Sinn und Zweck des Ganzen ist, das man nützliche Ideen auf Pinnwänden merken kann. Dies ist seit Ende 2012 entweder öffentlich oder auf “geheimer” Pinnwand möglich.

Inspirieren lassen? Das geht am besten auf Pinterest

Nachdem Menschen auf Pinterest gerne ihre Hobbys, Interessen und Einkaufstipps teilen, kann man sich hier tatsächlich rasch inspirieren lassen. Dabei ist sehr praktisch, dass registrierte Nutzer eigene Pinnwände erstellen können. Letztere können deren Bilder dann repinnen bzw. teilen oder auch kommentieren.

Als visuelle Suchmaschine basiert Pinterest auf den Funktionen maschinelles Sehen und maschinelles Lernen. Hierfür greift die Plattform auf mehr als 175 Milliarden Daten bzw. Bilder zurück. Neben Stills können User ebenfalls Videos auf ihren Pinnwänden anheften.

Letzte größere Überarbeitung der Pinterest App im April 2016

Offenbar scheint man bei Pinterest mit dem Design der App zufrieden zu sein. Denn die letzten einschneidenden Überarbeitungen fanden vor vier Jahren statt. Obwohl die Nutzung hauptsächlich von mobile Endgeräten aus erfolgt, unterstützt die Plattform bislang nur Apple iOS und Android.

Eckdaten

  • Pinterest beschäftigt etwa 1600 Mitarbeiter
  • ca. 442 Mio Nutzer weltweit (Stand 2020)
  • 50% der User aus den USA
  • Gründer: Ben Silbermann (CEO), Evan Sharp & Paul Sciarra
  • online seit März 2010
  • 1 Mio. User/Monat in Ö
  • 13 Mio. User/Monat in D
  • 46% internationales Wachstum zwischen 2019 & 2020
  • 69% der User sind weiblich
  • 200% Anstieg bei Videoaufrufen
  • 80% der Pinterest-User gehen häufiger in den Einzelhandel

Pinterest Nutzerzahlen 2020 - Statistik

Quelle: futurebiz.de

 

Rekordumsätze aus Anzeigen

Seit der Einführung der Pinterest Anzeigen und ihrer Ausrollung in weiteren Ländern, sind die Umsätze enorm gestiegen. Insofern hat das Netzwerk allein im dritten Quartal 2020 443 Mio. US-Dollar durch Werbeschaltungen umgesetzt.

Pinterest Statistik Umsatz Q3 2020

Quelle: futurebiz.de

Anders als beispielsweise bei TikTok, machte die Corona-Pandemie Pinterest durchaus zu schaffen. Doch alles scheint sich wieder einzupendeln. Ähnlich wie Snapchat, gehört die Plattform zu den eindeutigen Gewinnern vom Facebook Ad Boykott. Und auch die wachsenden Nutzerzahlen machen die Pinterest Anzeigen für Werbekunden

Starkes Wachstum: Pinterest immer profitabler

Insbesondere das Jahr 2020 ist für die Social Media-Plattform ein außerordentlich erfolgreiches gewesen. Dies zeigt zumindest die Entwicklung der Userzahlen. Allein im 3. Quartal dieses Jahres ist die Plattform um 26 Mio. Nutzer gewachsen! Innerhalb der letzten 12 Monate verzeichnete man ein beeindruckendes Wachstum von 110 Mio. Usern.

Nutzung in Österreich, Deutschland & Schweiz

Auch hierzulande und in Deutschland hat sich das soziale Netzwerk bereits etabliert. Laut Pinterest Anzeigenmanager nutzen rund 13 Mio. Menschen in Deutschland Pinterest und speichern monatlich über 4 Mio. Inhalte. Zudem ist anzumerken, dass die User-Anzahl beim Nachbarn im letzten halben Jahr um 6 Mio. angewachsen ist. Ein starkes Signal!

In Österreich hingegen nutzen 1 Mio. Menschen monatlich Pinterest. Verglichen damit kommt die Schweiz ebenso auf 1 Mio. Nutzer. Insgesamt stammen über 15 Mio. User aus der DACH-Region.

Warum ist Pinterest auch für Unternehmen interessant?

Vor allem in den letzten Jahren hat sich die Plattform als enormer Traffic-Lieferant erwiesen. Unter anderem ist dies auf die enge Verbindung zu Webseiten zurückzuführen. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum auch Marken das Netzwerk für sich entdeckt haben.

Denn Pinterest bietet Unternehmen durchaus interessante Marketing-Ansätze. So hat man in letzter Zeit konsequent erweitert und die businessrelevanten Optionen weiterentwickelt. Dazu zählen z.B. die sog. Shoppable Pins oder etwa die für Publishing interessanten Story Pins.

Erklär-Video – Vorstellung Pinterest

Quellen: futurebiz.de, de.wikipedia.org

Herobild Lexikon_Privacy Shield

Privacy Shield

Letzte Änderung: 04.08.2020, 13:47 Uhr

Was versteht man unter EU Privacy Shield?

Das EU-Datenschutzschild regelte den transatlantischen Datentransfer

Beim sog. EU-US Privacy Shield, auch unter der Bezeichnung “Datenschutzschild” bekannt, handelt es sich um eine informelle Datenschutzrecht-Absprache. Diese wurde zwischen 2015 und 2016 zwischen der EU und den USA ausgehandelt. Prinzipiell umfasst Privacy Shield eine Reihe von Zusicherungen der US-amerikanischen Bundesregierung sowie einen von der EU-Kommission verfassten Angemessenheits-Beschluss. Am 12. Juli 2016 trat das Privacy Shield in Kraft.

Im Großen und Ganzen gibt das Datenschutzschild vor, dass der Umgang mit in die USA übertragenen, personenbezogenen Daten dem Datenschutzniveau der Europäischen Union entsprechen soll. Das EU Privacy Shield löste das bis Oktober 2015 geltende Safe Harbor ab. Gültig war die Vereinbarung bis 16. Juli 2020. An diesem Tag erklärte die Europäische Kommission aufgrund des jahrelangen Einwirkens von Max Schrems die Vereinbarung für nichtig.

Die Geschichte hinter Privacy Shield

Geeinigt haben sich die USA und die Europäische Kommission am 2. Februar 2016 auf das EU-US Privacy Shield. Voraussetzung dafür war die Unterzeichnung eines Gesetzes durch Barack Obama, welches EU-Bürgern ermöglicht im Falle einer Datenschutzverletzung in den USA zu klagen.

Österreich, Slowenien, Kroatien und Bulgarien enthielten sich der Stimme

Daraufhin stimmten die meisten EU-Mitgliedsstaaten dem Privacy Shield zu. Lediglich Österreich, Slowenien, Kroatien und Bulgarien enthielten sich. Insbesondere in Hinsicht auf den kommerziellen Teil hat die Kommission viele Forderungen der Datenschützer berücksichtigt. Während der Übergangszeit hielten sich amerikanische Unternehmen an die Standardvertragsklauseln nach Art. 26 Abs. 2 der EU-Datenschutzlinie aus dem Jahr 1995.

Die Garantien für die Übermittlung von Daten auf der Grundlage des neuen EU-US-Datenschutzschilds [entsprechen] den Datenschutzstandards in der EU.

So hieß es im Angemessenheitsbeschluss der Kommission, welchen sie am 12. Juli 2016 an die EU-Mitgliedstaaten weiterleitete. Als Reaktion darauf reichte die irische Organisation Digital Rights Ireland beim EuGH eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss zum EU Privacy Shield ein. Entsprechende Verfahren wurden ebenso von La Quadrature du Net-Netzaktivisten, dem French Data Network FDN wie auch FFDN eingeleitet.

Als Donald Trump Präsident wurde, hieß es von Seiten der EU-Justizkommissarin Věra Jourová im März 2017, die Absprachen würden bei signifikanten Änderungen durch die Bundesregierung der USA nichtig werden. Zugleich empfahl sie die EU-Bürger über ihre Rechte aus dem Privacy Shield aufzuklären.

Schließlich nahm das EU-Datenschutzschild am 16. Juli 2020 mit einem Urteil der EuGH ein Ende. Der gebotene Schutz war schlichtweg unzureichend. Somit können sich datenschutzrechtlich Verantwortliche bei Datentransfers in die USA nicht mehr auf Privacy Shield bzw. die Datenschutzniveaus gem. Art. 45 DSGVO berufen.

Was regelt das Privacy Shield?

Das EU-US-Datenschutzschild baut auf folgenden Grundsätzen auf:

  • Strenge Auflagen für datenverarbeitende Unternehmen: Regelmäßige Überprüfung teilnehmender Unternehmen und Sicherstellung der Einhaltung von Regelungen durch das US-Handelsministerium. Die Nichteinhaltung ist mit Sanktionen verbunden. Daten dürfen ausschließlich an Dritte weitergegeben werden, die sich ebenfalls am Datenschutzschild beteiligen.
  • Transparenzpflichten sowie klare Schutzvorkehrungen beim Datenzugriff durch US-Behörden: Der Zugriff auf EU-Daten erfolgt nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen bzw. der Voraussetzung, dass die nationale Sicherheit bedroht ist. Damit sind europäische personenbezogene Daten von einer unterschiedslosen Massenüberwachung durch die US-Behörden ausgeschlossen.
  • Rechte des Einzelnen sind wirksam geschützt: Es stehen Möglichkeiten der Streitbeilegung offen für den Fall, das die Daten eines EU-Bürgers im Rahmen des Privacy Shield missbraucht wurden. Sogar ein kostenloses Verfahren steht in diesem Rahmen zur Verfügung.
  • Jährliche Überprüfung der Umsetzung des EU-Datenschutzschilds durch die Europäische Kommission sowie das US-Handelsministerium.

Der bereits im Februar 2016 vorliegende Entwurf des Privacy Shield wurde danach entsprechend weiterer Stellungnahmen der Europäischen Datenschutzbehörden abgeändert.

Erhebliche Kritik an Privacy Shield

Vor allem am Anfang war der “Deal” zwischen den USA und der EU ziemlicher Kritik ausgesetzt. Max Schrems, dessen Klage bereits Safe Harbor zu Fall brachte, bemängelte, dass die Zusicherungen der US-Bundesregierung kurz vor der Präsidentschaftswahl keinen Halt hätten. Denn bei Wechsel der Regierung sahen die Regelungen des Datenschutzschilds die Option zu möglichen Änderungen vor.

Zusätzlich wurde Privacy Shield von 27 Bürgerrechtsorganisationen und zahlreichen Datenschützern abgelehnt. Moniert wurde allem voran die Tatsache, dass es sich um keinen rechtlich verbindlichen Vertrag handelt. Vielmehr ist es eine Sammlung von Briefen. Zudem blieben die Massenüberwachsungsmaßnahmen durch die US-Regierung weiterhin zulässig. Auch wissen die Betroffenen gar nicht, dass sie überwacht werden. Damit können sie sich auch nicht auf ihre Rechte berufen.

Darüber hinaus wurde nach der Wahl von Donald Trump die Geltung des Privacy Act am 25. Jänner 2017 auf US-amerikanische Staatsbürger beschränkt. Vom angemessenen Datenschutzniveau für EU-Bürger konnte somit nicht länger die Rede sein.

Max Schrems über das Privacy Shield (Erklär-Video)

Quellen: de.wikipedia.org, ec.europa.eu

 

PSD2

Letzte Änderung: 21.08.2021, 19:51 Uhr

Was ist PSD2 – Payment Service Directive?

Eine EU-Richtlinie für Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister

PSD2 steht für Payment Services Directive und umfasst die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie. Die PSD bzw. die Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG ist durch die Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366 bzw. der PSD2 ersetzt worden. Somit ist die PSD2 eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ziel ist es, einen einheitlichen Markt für den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.
Zusätzlich wurde die Zahlungsabwicklung innerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) durch die PSD erleichtert und ein Regelwerk für Zahlungsdienste aufgestellt.
So werden die elektronische und die bargeldlose Zahlung im EWR durch die PSD geregelt.

Was beinhaltet die PSD2?

Die Zahlungsdiensterichtlinie umfasst zwei Hauptbereiche bestehend aus den „Marktregeln“ und den „Geschäftsleitungsregeln“.

Die Marktregeln beziehen sich auf Organisationen die Zahlungsdienste erbringen dürfen. Unter anderem Banken bzw. Kreditinstitute und Behörden wie beispielsweise Zentralbanken. Mit der PSD sind auch Online Geldinstitute berücksichtigt. Sowie Organisationen, die keine Kreditinstitute sind, jedoch aufgrund der Erfüllung bestimmter Anforderungen, eine Zulassung erlangt haben. Über die Geschäftsleitungsregeln wird die Transparenz der Informationsdienstleistungsinstitute geregelt. Wie beispielsweise etwaige Gebühren, Wechselkurse oder Transaktionsreferenzen. Dabei sind die Rechte und Pflichten für Zahlungsdienstleister als auch für Nutzer festgelegt.

Was ist die PSD2? (Erklär-Video)

Quellen: wikipedia.org, bankaustria.at, pwc.at, wko.at